Anmeldung einer Wohnung (Wohnsitzanmeldung) online ausfüllen
Die Wohnsitzanmeldung ist die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung bei der Meldebehörde (Bürgeramt) nach einem Einzug in eine neue Wohnung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen und ist die Grundlage für zahlreiche behördliche Vorgänge wie Personalausweis, Lohnsteuer und Wahlbenachrichtigung.
So füllen Sie Anmeldung einer Wohnung (Wohnsitzanmeldung) aus
Wohnungsgeberbestätigung besorgen
Bitten Sie Ihren Vermieter oder Hauseigentümer um die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt Ihren Einzug. Ohne diese Bestätigung kann die Anmeldung abgelehnt werden.
Persönliche Daten eintragen
Füllen Sie Ihre persönlichen Angaben aus: Name, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und bisherige Adresse. Bei Familien müssen alle umziehenden Personen eingetragen werden.
Neue Anschrift angeben
Tragen Sie die vollständige neue Adresse ein und geben Sie an, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Geben Sie das Einzugsdatum an.
Termin beim Bürgeramt vereinbaren
Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin beim zuständigen Bürgeramt. Bringen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Meldebestätigung erhalten
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Bewahren Sie diese auf, da Sie sie für viele weitere Behördengänge und Vertragsabschlüsse benötigen.
Über Anmeldung einer Wohnung (Wohnsitzanmeldung)
Wer braucht dieses Formular
Jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bezieht, ob Haupt- oder Nebenwohnsitz. Dies gilt für deutsche Staatsangehörige und Ausländer gleichermaßen, für Neugeborene (durch die Eltern), für Personen, die innerhalb einer Gemeinde oder in eine andere Gemeinde umziehen, sowie für Zuzüge aus dem Ausland.
Wo einreichen
Das ausgefüllte Formular muss persönlich beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) des neuen Wohnortes vorgelegt werden. In vielen Städten ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die 14-Tage-Frist nach dem Einzug nicht einhalten (Bußgeld bis 1.000 Euro möglich)
- Die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters nicht mitbringen
- Bei mehreren einziehenden Personen nicht für jede Person ein eigenes Formular ausfüllen
- Nebenwohnsitz nicht anmelden (auch Zweitwohnungen sind meldepflichtig)
Haben Sie Fragen?
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
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Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Was passiert, wenn ich mich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelde?
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