BAföG Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung) online ausfüllen
BAföG Formblatt 5 ist die Leistungsbescheinigung, die ab dem 5. Fachsemester vorgelegt werden muss. Die Hochschule bestätigt darauf, dass der Studierende die bei geordnetem Verlauf üblichen Leistungen erbracht hat. Alternativ kann seit 2022 auch ein ECTS-Nachweis von 120 Punkten nach 4 Semestern vorgelegt werden.
So füllen Sie BAföG Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung) aus
Persönliche Daten ausfüllen
Tragen Sie Ihren Namen, die Förderungsnummer und Ihre Hochschule ein. Den oberen Teil des Formulars füllt der Studierende aus.
Vom Prüfungsamt bestätigen lassen
Legen Sie das Formblatt beim Prüfungsamt oder bei dem zuständigen Hochschullehrer vor. Dieser bestätigt, dass die üblichen Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht wurden.
Beim BAföG-Amt einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt beim BAföG-Amt ein. Bei fehlenden Leistungspunkten können Sie Gründe für die Verzögerung darlegen (Krankheit, Gremienarbeit etc.).
Über BAföG Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung)
Wer braucht dieses Formular
Studierende, die BAföG beziehen und in ihr 5. Fachsemester eintreten. Die Leistungsbescheinigung wird vom BAföG-Amt angefordert, um sicherzustellen, dass das Studium planmäßig verläuft. Ohne diesen Nachweis wird die Förderung eingestellt.
Wo einreichen
Das Formblatt wird von der Hochschule (Prüfungsamt oder zuständiger Dozent) ausgefüllt und anschließend beim BAföG-Amt eingereicht. Es muss spätestens zu Beginn des 5. Fachsemesters vorliegen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Das Formblatt zu spät einreichen (spätestens zu Beginn des 5. Semesters)
- Vergessen, dass die Hochschule das Formblatt ausfüllen muss, nicht der Studierende
- Nicht wissen, dass ein ECTS-Nachweis (120 Punkte) als Alternative akzeptiert wird
- Bei Fachrichtungswechsel die besonderen Regelungen nicht beachten