Anmeldung zum Genossenschaftsregister (Genossenschaftsgründung) online ausfüllen
Die Anmeldung zum Genossenschaftsregister ist der formelle Schritt zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG). Mit der Eintragung erlangt die Genossenschaft Rechtsfähigkeit und kann als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen.
So füllen Sie Anmeldung zum Genossenschaftsregister (Genossenschaftsgründung) aus
Satzung erstellen
Eine Satzung mit Firma, Sitz, Gegenstand, Mindesteinlage und Regelungen zur Generalversammlung erstellen.
Prüfungsverband beitreten
Einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beitreten und ein Gründungsgutachten einholen.
Gründungsversammlung abhalten
Die Gründungsversammlung mit mindestens drei Mitgliedern durchführen und die Satzung beschließen.
Registeranmeldung einreichen
Die notariell beglaubigte Anmeldung mit Satzung, Gründungsprotokoll und Prüfungsgutachten beim Amtsgericht einreichen.
Über Anmeldung zum Genossenschaftsregister (Genossenschaftsgründung)
Wer braucht dieses Formular
Gründungsmitglieder einer Genossenschaft (mindestens drei natürliche oder juristische Personen), die eine eG ins Leben rufen möchten.
Wo einreichen
Beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) am Sitz der Genossenschaft. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Gutachten des Prüfungsverbandes über die wirtschaftliche Tragfähigkeit fehlt
- Satzung der Genossenschaft enthält nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben