Abmeldung einer Wohnung (Wohnsitzabmeldung) online ausfüllen
Die Wohnsitzabmeldung ist die gesetzlich vorgeschriebene Abmeldung bei der Meldebehörde, wenn Sie aus einer Wohnung in Deutschland ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig, da die Anmeldung am neuen Wohnort die alte automatisch ersetzt.
So füllen Sie Abmeldung einer Wohnung (Wohnsitzabmeldung) aus
Persönliche Daten eintragen
Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre bisherige Wohnanschrift an. Bei Familienangehörigen, die ebenfalls ausziehen, werden deren Daten zusätzlich eingetragen.
Auszugsdatum und Grund angeben
Tragen Sie das tatsächliche Auszugsdatum ein und geben Sie an, ob Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben. Bei Wegzug ins Ausland geben Sie die neue Auslandsadresse an, sofern bekannt.
Abmeldung einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Bürgeramt ein: persönlich (mit Personalausweis oder Reisepass), per Post oder online (wo verfügbar). Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie für Vertragsauflösungen und Behördengänge aufbewahren sollten.
Über Abmeldung einer Wohnung (Wohnsitzabmeldung)
Wer braucht dieses Formular
Personen, die aus einer Wohnung in Deutschland ausziehen und keinen neuen Wohnsitz im Inland anmelden: Auswanderer, Personen die ins Ausland ziehen, sowie Personen, die eine Nebenwohnung aufgeben. Bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nur eine Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich, keine gesonderte Abmeldung.
Wo einreichen
Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) des bisherigen Wohnortes erfolgen, in vielen Gemeinden auch per Post oder online. Sie muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Einige Gemeinden erlauben die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszug.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abmeldung vergessen, wenn man ins Ausland zieht (Bußgeld bis 1.000 Euro möglich)
- Sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden (nur Anmeldung am neuen Ort nötig)
- Das Auszugsdatum falsch angeben
- Bei Aufgabe einer Nebenwohnung die Abmeldung vergessen (auch Zweitwohnungen müssen abgemeldet werden)
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