Anlage Energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) online ausfüllen
Die Anlage Energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) ermöglicht eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Absetzbar sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro Steuerermäßigung) verteilt auf 3 Jahre. Förderfähig sind Wärmedämmung, Heizungstausch, Fensteraustausch, Lüftungsanlagen und Energieberatung.
So füllen Sie Anlage Energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) aus
Gebäudedaten eintragen
Geben Sie die Adresse des Wohnobjekts, das Baujahr und die Art der Nutzung (Selbstnutzung) an. Das Gebäude muss zu Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Energetische Maßnahmen angeben
Tragen Sie die durchgeführten Maßnahmen ein: Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungstausch, Lüftungsanlage oder Energieberatung. Geben Sie die Aufwendungen und das Datum der Fertigstellung an.
Bescheinigung beifügen und einreichen
Fügen Sie die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster bei. Reichen Sie die Anlage mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Die Steuerermäßigung verteilt sich auf 3 Jahre (7% + 7% + 6%).
Über Anlage Energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
Wer braucht dieses Formular
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), die energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben. Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und nach amtlichem Muster bescheinigt werden.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster ist beizufügen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Doppelförderung: Steuerermäßigung kann nicht mit KfW-Zuschüssen oder BAFA-Förderung kombiniert werden
- Fehlende Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster
- Gebäude ist jünger als 10 Jahre (nicht förderfähig)
- Maßnahmen an vermieteten Gebäuden angeben (nur Selbstnutzung förderfähig)