Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern) online ausfüllen
Die Anlage AUS erfasst ausländische Einkünfte und im Ausland gezahlte Steuern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Für jedes Land und jede Einkunftsart wird eine eigene Anlage AUS ausgefüllt. Die im Ausland gezahlte Steuer kann entweder angerechnet (häufiger) oder abgezogen werden. Maßgeblich sind die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land.
So füllen Sie Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern) aus
Ausländische Einkünfte nach Land und Einkunftsart angeben
Tragen Sie den Staat, die Art der Einkünfte (Arbeitslohn, Vermietung, Kapital, Rente etc.) und den Betrag der ausländischen Einkünfte in Euro ein. Verwenden Sie den Jahres-Durchschnittskurs der Europäischen Zentralbank für die Währungsumrechnung.
Im Ausland gezahlte Steuern eintragen
Geben Sie die im jeweiligen Land gezahlte Einkommensteuer an (in Euro umgerechnet). Nur tatsächlich gezahlte und nicht erstattete ausländische Steuern sind anrechenbar. Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen werden hier erfasst.
Anrechnungs- oder Abzugsmethode wählen
Wählen Sie, ob die ausländische Steuer angerechnet (von der deutschen Steuerschuld abgezogen) oder als Betriebsausgabe/Werbungskosten abgezogen werden soll. Die Anrechnung ist in den meisten Fällen günstiger. Die Methode kann für jeden Staat einzeln gewählt werden.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie die Angaben anhand der ausländischen Steuerbescheide und Gehaltsbescheinigungen. Reichen Sie für jeden Staat eine eigene Anlage AUS über ELSTER ein.
Über Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern)
Wer braucht dieses Formular
Alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Einkünften aus dem Ausland: Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitgeber oder Entsendung, Vermieter von Auslandsimmobilien, Bezieher ausländischer Renten, Inhaber ausländischer Kapitalanlagen (soweit nicht über Anlage KAP abgedeckt), Selbständige mit ausländischen Kunden, und Gesellschafter ausländischer Personengesellschaften.
Wo einreichen
Die Anlage AUS wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Für jeden Staat und jede Einkunftsart ist eine eigene Anlage AUS zu erstellen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht für jedes Land und jede Einkunftsart eine eigene Anlage AUS ausfüllen
- Die Anrechnung ausländischer Steuern und den Abzug verwechseln (Anrechnung ist meist günstiger)
- Die Umrechnung von Fremdwährung in Euro nicht mit dem korrekten Kurs vornehmen
- Das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen nicht prüfen (kann die Besteuerungsmethode vorschreiben)
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Was ist der Unterschied zwischen Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern?
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