Anlage Außergewöhnliche Belastungen online ausfüllen
Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen erfasst zwangsläufig entstehende Aufwendungen, die über das Übliche hinausgehen und steuerlich abzugsfähig sind. Dazu gehören Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten, Kosten bei Behinderung, Unterhalt an bedürftige Angehörige und Kosten durch Naturkatastrophen. Die Kosten sind absetzbar, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
So füllen Sie Anlage Außergewöhnliche Belastungen aus
Aufwendungen nach Art zusammenstellen
Sammeln Sie alle Belege für außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten (Rechnungen, Zuzahlungen, Rezepte), Pflegekosten, Beerdigungskosten und sonstige zwangsläufige Kosten. Ziehen Sie Erstattungen von Krankenkassen und Versicherungen ab.
Behinderten-Pauschbetrag oder Einzelnachweis wählen
Bei Behinderung können Sie den Behinderten-Pauschbetrag (abhängig vom Grad der Behinderung: 384 bis 7.400 Euro) oder die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten als Einzelnachweis geltend machen. Der Pauschbetrag erfordert keinen Einzelbeleg.
Pflege-Pauschbetrag prüfen
Pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher unentgeltlich, steht Ihnen ein Pflege-Pauschbetrag zu (Pflegegrad 2: 600 Euro, Pflegegrad 3: 1.100 Euro, Pflegegrad 4-5: 1.800 Euro). Dieser wird ohne Einzelnachweis gewährt.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie, ob die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung übersteigt (nur der übersteigende Betrag ist absetzbar). Reichen Sie die Anlage über ELSTER ein.
Über Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen: Krankheitskosten (Zuzahlungen, Zahnersatz, Brille, Kur), Pflegekosten für Angehörige, Beerdigungskosten, behinderungsbedingte Aufwendungen, Kosten durch Unwetter oder Hochwasser, und Kosten eines Zivilprozesses bei existenzieller Bedrohung.
Wo einreichen
Die Anlage wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Krankheitskosten ohne ärztliche Verordnung geltend machen (Voraussetzung für Absetzbarkeit)
- Die zumutbare Eigenbelastung unterschätzen (abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl)
- Erstattungen von Krankenkassen oder Versicherungen nicht gegenrechnen
- Den Behinderten-Pauschbetrag und Einzelnachweise gleichzeitig für denselben Aufwand beanspruchen