Anlage Corona-Hilfen online ausfüllen
Die Anlage Corona-Hilfen dient zur Erklärung von erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen in der Einkommensteuererklärung. Sie erfasst Soforthilfen, Überbrückungshilfen und andere Corona-bedingte staatliche Unterstützungsleistungen.
So füllen Sie Anlage Corona-Hilfen aus
Erhaltene Hilfen zusammenstellen
Alle erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen (Art, Betrag, Bewilligungszeitraum) aus den Bescheiden zusammenstellen.
Anlage ausfüllen
Art der Corona-Hilfe, erhaltene Beträge und ggf. zurückgezahlte Beträge in die entsprechenden Zeilen eintragen.
Der Steuererklärung beifügen
Die Anlage zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Corona-Hilfen sind als Betriebseinnahmen steuerpflichtig.
Über Anlage Corona-Hilfen
Wer braucht dieses Formular
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Dezemberhilfe oder andere Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben.
Wo einreichen
Als Anlage zur Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (relevant für Steuerjahre 2020 bis 2022).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Erhaltene Corona-Hilfen nicht vollständig angegeben oder mit dem falschen Steuerjahr zugeordnet
- Rückzahlungen von Corona-Hilfen nicht berücksichtigt