Finanzen & Steuern

Anlage Corona-Hilfen online ausfüllen

Die Anlage Corona-Hilfen dient zur Erklärung von erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen in der Einkommensteuererklärung. Sie erfasst Soforthilfen, Überbrückungshilfen und andere Corona-bedingte staatliche Unterstützungsleistungen.

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Anlage Corona-Hilfen - simplepdf.com

So füllen Sie Anlage Corona-Hilfen aus

1

Erhaltene Hilfen zusammenstellen

Alle erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen (Art, Betrag, Bewilligungszeitraum) aus den Bescheiden zusammenstellen.

2

Anlage ausfüllen

Art der Corona-Hilfe, erhaltene Beträge und ggf. zurückgezahlte Beträge in die entsprechenden Zeilen eintragen.

3

Der Steuererklärung beifügen

Die Anlage zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Corona-Hilfen sind als Betriebseinnahmen steuerpflichtig.

Über Anlage Corona-Hilfen

Wer braucht dieses Formular

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Dezemberhilfe oder andere Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben.

Wo einreichen

Als Anlage zur Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt (relevant für Steuerjahre 2020 bis 2022).

Quelle und Aktualität

  • Geprüft am: 2026-02-28
  • Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Erhaltene Corona-Hilfen nicht vollständig angegeben oder mit dem falschen Steuerjahr zugeordnet
  • Rückzahlungen von Corona-Hilfen nicht berücksichtigt

Häufig gestellte Fragen

Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?

Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.

Muss ich ein Konto erstellen?

Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.

Sind meine Daten sicher?

Ja, Sie bearbeiten Dokumente in Ihrem Browser. Im kostenlosen Ablauf verarbeitet SimplePDF keine Dokumentinhalte auf seinen Servern. In kostenpflichtigen Tarifen werden fertige Dateien entweder von SimplePDF oder in Ihrem eigenen Speicher gespeichert, je nach Ihren Einstellungen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.

Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?

Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.

Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?

Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.

Sind Corona-Hilfen steuerpflichtig?

Ja, Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen sind als Betriebseinnahmen steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Für welche Steuerjahre ist die Anlage Corona-Hilfen relevant?

Die Anlage wurde für die Steuerjahre 2020 bis 2022 eingeführt. Corona-Hilfen sind dem Jahr zuzuordnen, in dem sie bewilligt bzw. ausgezahlt wurden.

Formulare in großem Maßstab verwalten?

Binden Sie SimplePDF in Ihre eigene App oder Website ein. Ihre Nutzer füllen PDFs aus, ohne Ihre Plattform zu verlassen, und Sie erhalten strukturierte Einreichungen.

SimplePDF stellt ein Werkzeug zum Ausfüllen von PDF-Formularen bereit. Wir sind mit keiner Behörde oder keinem Formularherausgeber verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen zu prüfen. SimplePDF haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Folgen aus der Nutzung ausgefüllter Formulare.