Anlage Energiepreispauschale (EPP) online ausfüllen
Die Anlage Energiepreispauschale dient zur Geltendmachung der Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung. Sie wird benötigt, wenn die Pauschale nicht bereits über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
So füllen Sie Anlage Energiepreispauschale (EPP) aus
Anspruch prüfen
Prüfen, ob die Energiepreispauschale bereits über den Arbeitgeber oder die Rente ausgezahlt wurde.
Anlage ausfüllen
Persönliche Daten und Angaben zur Erwerbstätigkeit im relevanten Steuerjahr eintragen.
Der Steuererklärung beifügen
Die ausgefüllte Anlage zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Über Anlage Energiepreispauschale (EPP)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige, die die Energiepreispauschale (300 Euro) nicht über ihren Arbeitgeber erhalten haben, z.B. Selbstständige, Rentner (ab Dezember 2022) oder Minijobber.
Wo einreichen
Als Teil der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Anlage wird eingereicht, obwohl die Pauschale bereits vom Arbeitgeber ausgezahlt wurde
- Angaben zur Erwerbstätigkeit im relevanten Zeitraum fehlen
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