Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) online ausfüllen
Die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist das offizielle Formular für die vereinfachte Gewinnermittlung von Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden. Statt einer doppelten Buchführung (Bilanz) werden hier Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die EÜR kann von Unternehmen genutzt werden, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro).
So füllen Sie Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) aus
Betriebseinnahmen zusammenstellen
Erfassen Sie alle Betriebseinnahmen des Jahres: Honorare, Verkaufserlöse, Provisionen und sonstige betriebliche Einnahmen. Bei Umsatzsteuerpflicht tragen Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer separat ein.
Betriebsausgaben erfassen
Listen Sie alle Betriebsausgaben auf: Wareneinkauf, Miete für Geschäftsräume, Büromaterial, Telefon und Internet, Versicherungen, Fahrzeugkosten, Reisekosten, Fortbildung, Abschreibungen und sonstige Ausgaben. Getrennt nach Ausgabenarten.
Abschreibungen berechnen (AfA)
Erstellen Sie ein Anlageverzeichnis für Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto. Berechnen Sie die jährliche Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA-Tabelle). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden.
Gewinn ermitteln
Ziehen Sie die Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen ab. Das Ergebnis ist Ihr steuerlicher Gewinn (oder Verlust), der in die Einkommensteuererklärung übertragen wird.
Elektronisch über ELSTER einreichen
Übermitteln Sie die Anlage EÜR zusammen mit der Anlage S (Selbständige) oder Anlage G (Gewerbetreibende) und dem Hauptvordruck ESt 1A über das ELSTER-Portal.
Über Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
Wer braucht dieses Formular
Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind und ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dies betrifft die meisten Freelancer, Einzelunternehmer und kleine Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn unter 80.000 Euro.
Wo einreichen
Die Anlage EÜR muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen (Härtefallantrag) zulässig. Sie wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Betriebsausgaben ohne Belege geltend machen (Belegpflicht beachten)
- Private und betriebliche Ausgaben nicht sauber trennen
- Abschreibungen (AfA) für Anlagegüter über 800 Euro netto vergessen oder falsch berechnen
- Umsatzsteuer-Zahlungen und -Erstattungen nicht als Betriebsausgabe bzw. -einnahme erfassen