Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) online ausfüllen
Die Anlage FW erfasst die steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums nach dem Eigenheimzulagengesetz. Obwohl die Eigenheimzulage für Neuanträge seit 2006 ausgelaufen ist, werden Altfälle noch über die volle Förderdauer von 8 Jahren abgewickelt. Die Anlage dient der Geltendmachung der Steuerbegünstigung für Wohneigentumsförderung nach § 10e/10f EStG.
So füllen Sie Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) aus
Objektdaten eintragen
Geben Sie die Adresse der Immobilie, das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum und die Art der Förderung (§ 10e oder § 10f EStG) an.
Abzugsbeträge angeben
Tragen Sie die förderfähigen Aufwendungen und die in Anspruch genommenen Abzugsbeträge ein. Geben Sie an, ob das Objekt im gesamten Kalenderjahr selbst genutzt wurde.
Mit der Steuererklärung einreichen
Reichen Sie die Anlage FW zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Bewahren Sie Kaufvertrag und Baugenehmigung für Rückfragen auf.
Über Anlage FW (Förderung des Wohneigentums)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit Altansprüchen auf Wohneigentumsförderung nach § 10e oder § 10f EStG. Dies betrifft Eigentümer, die vor 2006 den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie begonnen haben und noch laufende Abzugsbeträge haben. Auch für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten relevant.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Nachweise über die Selbstnutzung und die förderfähigen Aufwendungen sind beizufügen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht wissen, dass die Anlage FW nur für Altfälle (vor 2006) relevant ist
- Bei Vermietung oder Leerstand die Eigennutzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllen
- Förderfähige Aufwendungen für Baudenkmale nicht korrekt aufteilen
- Frist für die Geltendmachung der Abzugsbeträge versäumen
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