Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) online ausfüllen
Die Anlage G erfasst Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung. Hier werden Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit, Gewinne aus Beteiligungen an Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) und die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eingetragen. Die Anlage G ist das Gegenstück zur Anlage S (Selbständige) und wird von allen Gewerbetreibenden benötigt.
So füllen Sie Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) aus
Gewinn aus Gewerbebetrieb eintragen
Übertragen Sie den Gewinn aus Ihrer EÜR oder Bilanz. Bei Einzelunternehmen ist dies der ermittelte Jahresgewinn. Geben Sie an, ob Sie den Gewinn per EÜR oder Bilanz ermitteln.
Beteiligungen an Personengesellschaften angeben
Tragen Sie Gewinnanteile aus Beteiligungen an OHG, KG oder GbR ein. Die Werte entnehmen Sie dem gesonderten Feststellungsbescheid der Gesellschaft. Ergänzungsbilanzen und Sonderbetriebsvermögen sind separat anzugeben.
Gewerbesteuer-Anrechnung beantragen
Beantragen Sie die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG. Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.
Veräußerungsgewinne erfassen (falls zutreffend)
Bei Verkauf oder Aufgabe des Gewerbebetriebs oder eines Anteils tragen Sie den Veräußerungsgewinn ein. Prüfen Sie, ob die Freibeträge nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Fünftelregelung anwendbar sind.
Anlage prüfen und elektronisch einreichen
Prüfen Sie die Angaben auf Übereinstimmung mit Ihrer EÜR/Bilanz und den Feststellungsbescheiden. Reichen Sie die Anlage G zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A und der Anlage EÜR über ELSTER ein.
Über Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Wer braucht dieses Formular
Alle Personen mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb: Einzelunternehmer mit Gewerbeschein, Gesellschafter von Personengesellschaften (OHG, KG, GbR mit gewerblicher Tätigkeit) und Beteiligte an gewerblichen Einkünften. Auch bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf eines Gewerbebetriebs oder Betriebsanteils.
Wo einreichen
Die Anlage G muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Bei Gewinnen über 80.000 Euro oder Umsätzen über 800.000 Euro ist zusätzlich eine Bilanz erforderlich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Gewerbesteuer-Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) nicht beantragen
- Gewinne aus Personengesellschaften nicht korrekt aus dem Feststellungsbescheid übertragen
- Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben bei Personengesellschaften vergessen
- Veräußerungsgewinne beim Betriebsverkauf nicht gesondert angeben
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
Sind meine Daten sicher?
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Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Was ist die Gewerbesteuer-Anrechnung?
Gewerbetreibende zahlen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Bei einem Hebesatz von 400 % oder weniger wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig durch die Einkommensteuerermäßigung kompensiert.
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