Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen online ausfüllen
Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erfasst Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die direkt die Steuerschuld mindern (Steuerermäßigung nach § 35a EStG). Im Unterschied zu Werbungskosten oder Sonderausgaben wird hier ein Prozentsatz der Kosten direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
So füllen Sie Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen aus
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse eintragen
Erfassen Sie Minijobs im Haushalt (20 % der Kosten, max. 510 Euro Steuerermäßigung) und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (20 % der Kosten, max. 4.000 Euro). Dazu gehören Putz- und Haushaltshilfen, Gärtner und Pflegepersonal.
Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben
Tragen Sie Kosten für Dienstleistungen im oder am Haushalt ein: Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice, Umzugshelfer, Pflege (ambulant), Kinderbetreuung im Haushalt. 20 % der Kosten (max. 4.000 Euro Steuerermäßigung).
Handwerkerleistungen erfassen
Geben Sie Arbeitskosten (nicht Material!) für Handwerkerleistungen an: Renovierung, Reparatur, Modernisierung, Schornsteinfeger. 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 Euro Steuerermäßigung. Achten Sie darauf, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist.
Anlage prüfen und einreichen
Stellen Sie sicher, dass alle Zahlungen unbar erfolgt sind (Überweisung, Lastschrift). Barzahlungen werden nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf. Reichen Sie die Anlage über ELSTER ein.
Über Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Wer braucht dieses Formular
Alle Steuerpflichtigen, die einen eigenen Haushalt führen und Kosten für haushaltsnahe Tätigkeiten hatten: Reinigungskraft, Gärtner, Pflegepersonal, Kinderbetreuung im Haushalt, Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparaturen, Modernisierung), Schornsteinfeger, Winterdienst, Hausmeisterservice. Auch Mieter können Anteile der Nebenkosten geltend machen.
Wo einreichen
Die Anlage wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Rechnungen und Überweisungsbelege müssen aufbewahrt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Barzahlungen geltend machen (nur unbare Zahlungen per Überweisung oder Lastschrift werden anerkannt)
- Materialkosten bei Handwerkerleistungen einbeziehen (nur Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind absetzbar)
- Als Mieter die haushaltsnahen Anteile in der Nebenkostenabrechnung übersehen
- Die Höchstbeträge überschreiten und den Übersteigenden nicht auf den Ehepartner verteilen
Haben Sie Fragen?
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Kann ich als Mieter auch haushaltsnahe Aufwendungen absetzen?
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