Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) online ausfüllen
Die Anlage KAP erfasst Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und Erträge aus Investmentfonds. Seit 2009 werden diese Einkünfte grundsätzlich durch die Abgeltungsteuer (25 % + Soli) besteuert, die von der Bank einbehalten wird. Die Anlage KAP ist nur in bestimmten Fällen notwendig.
So füllen Sie Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aus
Kapitalerträge zusammenstellen
Sammeln Sie die Jahressteuerbescheinigungen aller Banken und Depots. Tragen Sie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein. Ausländische Erträge ohne deutschen Steuerabzug werden gesondert erfasst.
Günstigerprüfung beantragen (falls sinnvoll)
Beantragen Sie die Günstigerprüfung in Zeile 4 der Anlage KAP. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, und erstattet die Differenz. Dies lohnt sich typischerweise bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 62.000 Euro (Ledige).
Verluste und Verlustverrechnung angeben
Tragen Sie realisierte Verluste aus Wertpapierverkäufen ein. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Sonstige Kapitalverluste sind mit allen Kapitalerträgen verrechenbar. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Bereits einbehaltene Steuer übertragen
Übertragen Sie die bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus den Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Banken. Diese werden auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
Anlage prüfen und einreichen
Vergleichen Sie Ihre Eintragungen mit den Jahressteuerbescheinigungen. Reichen Sie die Anlage KAP zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige, die eine Günstigerprüfung beantragen möchten (persönlicher Steuersatz unter 25 %), die Kapitalerträge aus dem Ausland erhalten haben (ohne deutschen Steuerabzug), die den Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben, oder bei denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde (z. B. bei Privatdarlehen).
Wo einreichen
Die Anlage KAP wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Günstigerprüfung nicht beantragen, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt
- Ausländische Kapitalerträge vergessen, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterliegen
- Den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro / 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht optimal auf Banken verteilen
- Verluste aus Aktienverkäufen nicht in der Anlage KAP angeben (können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden)
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Wann muss ich die Anlage KAP ausfüllen?
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