Anlage Kind (Angaben zu Kindern) online ausfüllen
Die Anlage Kind ist eine Ergänzung zur Einkommensteuererklärung (ESt 1A) und muss für jedes Kind, für das ein steuerlicher Vorteil beansprucht wird, separat ausgefüllt werden. Sie erfasst Kinderfreibeträge, Betreuungskosten, Schulgeld, Ausbildungsfreibeträge und den Anspruch auf Kindergeld oder Kinderzuschlag. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag durch.
So füllen Sie Anlage Kind (Angaben zu Kindern) aus
Persönliche Daten des Kindes eintragen
Geben Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Steuer-Identifikationsnummer und den Wohnsitz des Kindes an. Bei adoptierten oder Pflegekindern sind zusätzliche Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis erforderlich.
Kindschaftsverhältnis und Freibeträge angeben
Geben Sie an, ob Sie leibliches Elternteil, Adoptiv- oder Pflegeelternteil sind. Bestimmen Sie die Aufteilung der Kinderfreibeträge, insbesondere bei getrennt lebenden Eltern (hälftige oder volle Übertragung).
Kindergeld und Anspruchszeitraum eintragen
Tragen Sie ein, für welche Monate Kindergeld bezogen oder beantragt wurde. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung).
Betreuungs-, Schul- und Ausbildungskosten erfassen
Geben Sie Kinderbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort) an, die zu zwei Dritteln bis maximal 4.000 Euro pro Kind absetzbar sind. Erfassen Sie Schulgeld für Privatschulen und bei volljährigen Kindern den Ausbildungsfreibetrag.
Anlage prüfen und mit der Steuererklärung einreichen
Prüfen Sie alle Angaben auf Vollständigkeit. Die Anlage Kind wird zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A und den weiteren Anlagen über ELSTER übermittelt oder in Papierform beim Finanzamt abgegeben.
Über Anlage Kind (Angaben zu Kindern)
Wer braucht dieses Formular
Eltern, die in ihrer Einkommensteuererklärung Kinderfreibeträge, Betreuungskosten, Schulgeld oder Ausbildungsfreibeträge geltend machen möchten. Für jedes Kind wird eine eigene Anlage Kind eingereicht. Dies gilt auch für volljährige Kinder in Ausbildung (bis 25 Jahre) und für Kinder mit Behinderung.
Wo einreichen
Die Anlage Kind wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Eine Abgabe in Papierform ist auf Antrag möglich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht für jedes Kind eine eigene Anlage Kind ausfüllen
- Bei getrennt lebenden Eltern die Aufteilung der Freibeträge nicht korrekt angeben
- Betreuungskosten nicht eintragen (absetzbar bis 4.000 Euro pro Kind und Jahr für Kinder unter 14)
- Volljährige Kinder in Ausbildung vergessen (Kinderfreibetrag gilt bis zum 25. Lebensjahr)
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Was ist die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag?
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