Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) online ausfüllen
Die Anlage N ist das zentrale Formular für Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung. Hier werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn), Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen und doppelte Haushaltsführung erfasst. Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (2024) führen zu einer Steuererstattung.
So füllen Sie Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus
Angaben zum Arbeitslohn eintragen
Übertragen Sie die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung: Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei mehreren Arbeitgebern füllen Sie für jeden eine eigene Anlage N aus.
Fahrtkosten zur Arbeit berechnen
Berechnen Sie die Entfernungspauschale: Einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte in Kilometern multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage. Die Pauschale beträgt 0,30 Euro pro km (ab dem 21. km: 0,38 Euro), unabhängig vom Verkehrsmittel.
Weitere Werbungskosten erfassen
Tragen Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben ein: Arbeitsmittel (Computer, Software, Fachliteratur), Berufskleidung, Bewerbungskosten, Fortbildungen, Reisekosten, Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro) und Kontoführungsgebühren (Pauschale 16 Euro).
Doppelte Haushaltsführung angeben (falls zutreffend)
Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort unterhalten, können Sie Unterkunftskosten (max. 1.000 Euro/Monat), Verpflegungsmehraufwendungen und Familienheimfahrten als Werbungskosten absetzen.
Anlage prüfen und mit der Steuererklärung einreichen
Prüfen Sie, ob Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Nur dann lohnt sich die Einzelaufstellung. Reichen Sie die Anlage N zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
Wer braucht dieses Formular
Alle Arbeitnehmer, die Werbungskosten geltend machen möchten, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) hinausgehen. Typische Fälle: lange Pendelstrecken, Homeoffice-Pauschale, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur), doppelte Haushaltsführung oder Umzugskosten.
Wo einreichen
Die Anlage N wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Eine Abgabe in Papierform ist auf Antrag möglich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) nicht oder falsch berechnen (0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. km: 0,38 Euro)
- Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur oder Berufskleidung vergessen anzugeben
- Die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro) nicht nutzen
- Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten geltend machen
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