Anlage N-AUS (Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) online ausfüllen
Die Anlage N-AUS erfasst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Ausland erzielt wurden. Sie dient der Ermittlung der in Deutschland steuerpflichtigen oder im Progressionsvorbehalt zu berücksichtigenden ausländischen Arbeitseinkünfte. Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsmethoden werden hier berücksichtigt.
So füllen Sie Anlage N-AUS (Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus
Persönliche Daten und Steuernummer eintragen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Steuernummer ein. Tragen Sie den Namen und das Land des ausländischen Arbeitgebers ein.
Ausländische Einkünfte und Steuern angeben
Tragen Sie die ausländischen Bruttoeinkünfte in Euro ein. Geben Sie die im Ausland gezahlte Steuer an und wählen Sie die Methode: Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung.
Nachweise beifügen und einreichen
Fügen Sie die Lohnbescheinigung des ausländischen Arbeitgebers, Steuerbescheide und ggf. die EU/EWR-Bescheinigung bei. Reichen Sie die Anlage zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein.
Über Anlage N-AUS (Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
Wer braucht dieses Formular
Arbeitnehmer mit Einkünften aus dem Ausland: Grenzpendler, entsandte Mitarbeiter, Personen mit ausländischem Arbeitgeber, oder Arbeitnehmer die zeitweise im Ausland gearbeitet haben. Auch relevant bei Abfindungen oder Pensionen aus dem Ausland.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung und der Anlage N. Nachweise über die ausländische Steuer und ggf. eine Bescheinigung des ausländischen Arbeitgebers beifügen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Anlage N-AUS vergessen, obwohl ausländische Arbeitseinkünfte vorliegen
- Fehlende Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern (für die Anrechnungsmethode)
- Nicht prüfen, welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt (Freistellungs- oder Anrechnungsmethode)
- Umrechnung der ausländischen Währung nicht korrekt vornehmen