Anlage N (Doppelte Haushaltsführung) online ausfüllen
Die Anlage N zur doppelten Haushaltsführung erfasst die Kosten für einen beruflich bedingten Zweithaushalt am Arbeitsort. Absetzbar sind Unterkunftskosten bis 1.000 Euro/Monat, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten und Umzugskosten. Voraussetzung: Ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt muss nachgewiesen werden.
So füllen Sie Anlage N (Doppelte Haushaltsführung) aus
Angaben zum Hauptwohnsitz und Zweitwohnung eintragen
Geben Sie die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes (Lebensmittelpunkt) und Ihrer Zweitwohnung am Arbeitsort an. Tragen Sie den Beginn der doppelten Haushaltsführung ein.
Kosten der Zweitwohnung angeben
Tragen Sie die monatliche Miete (max. 1.000 Euro absetzbar) und Nebenkosten ein. Geben Sie Fahrtkosten für Familienheimfahrten und den Verpflegungsmehraufwand an.
Nachweise beifügen und einreichen
Fügen Sie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Fahrkarten und Belege über die finanzielle Beteiligung am Haupthausstand bei. Reichen Sie die Anlage mit der Steuererklärung ein.
Über Anlage N (Doppelte Haushaltsführung)
Wer braucht dieses Formular
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten: Pendler mit weitem Arbeitsweg, Berufseinsteiger mit Wohnung am Heimatort, Ehepartner mit unterschiedlichen Arbeitsstädten. Der Lebensmittelpunkt muss am Hauptwohnsitz liegen.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung und der Anlage N. Belege über Miete, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand beifügen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Keinen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt nachweisen können (finanzielle Beteiligung nötig)
- Die Unterkunftskostengrenze von 1.000 Euro/Monat nicht beachten
- Verpflegungsmehraufwand über die 3-Monats-Frist hinaus geltend machen
- Familienheimfahrten nicht oder falsch als Entfernungspauschale ansetzen
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