Finanzen & Steuern

Anlage R (Renten und andere Leistungen) online ausfüllen

Die Anlage R erfasst Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken, aus privaten Rentenversicherungen und aus der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2005 werden Renten nachgelagert besteuert: Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich und liegt 2024 bei 83 % für Neurentner. Die Anlage R ist für alle Rentner relevant, deren Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

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So füllen Sie Anlage R (Renten und andere Leistungen) aus

1

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eintragen

Übertragen Sie den Jahresbetrag der Bruttorente aus der Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil wird vom Finanzamt anhand des Jahres Ihres Rentenbeginns berechnet (2024: 83 % bei Neurentnern).

2

Renten aus berufsständischen Versorgungswerken angeben

Tragen Sie Renten von berufsständischen Versorgungswerken (Ärzteversorgung, Anwaltsversorgung etc.) ein. Diese werden wie gesetzliche Renten mit dem Besteuerungsanteil versteuert.

3

Private Renten und Betriebsrenten erfassen

Geben Sie private Leibrenten (Ertragsanteil abhängig vom Alter bei Rentenbeginn), Riester-Renten (voll steuerpflichtig) und Betriebsrenten (je nach Durchführungsweg unterschiedlich besteuert) an.

4

Werbungskosten und Freibeträge prüfen

Machen Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro geltend oder weisen Sie höhere Werbungskosten nach (z. B. Steuerberatungskosten, Rechtsberatung zu Rentenansprüchen). Prüfen Sie den persönlichen Rentenfreibetrag.

5

Anlage prüfen und mit der Steuererklärung einreichen

Vergleichen Sie Ihre Angaben mit den Rentenbezugsmitteilungen. Reichen Sie die Anlage R zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.

Über Anlage R (Renten und andere Leistungen)

Wer braucht dieses Formular

Alle Personen, die Renten oder rentenähnliche Leistungen beziehen: gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten), Rürup-Rente, private Leibrenten und Betriebsrenten. Auch bei Rentenbezug aus dem Ausland.

Wo einreichen

Die Anlage R wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Die Rentenbezugsmitteilungen werden automatisch von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt übermittelt.

Quelle und Aktualität

  • Geprüft am: 2026-02-28
  • Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Den Besteuerungsanteil der Rente falsch ansetzen (hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab, nicht vom aktuellen Jahr)
  • Rentennachzahlungen für mehrere Jahre nicht gesondert behandeln (Fünftelregelung möglich)
  • Werbungskosten für Rentnerbezüge vergessen (Pauschbetrag: 102 Euro)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben

Häufig gestellte Fragen

Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?

Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.

Muss ich ein Konto erstellen?

Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.

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Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?

Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.

Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?

Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.

Wie viel von meiner Rente muss ich versteuern?

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab und bleibt dann dauerhaft gleich. Wer 2024 erstmals Rente bezieht, versteuert 83 %. Bei Rentenbeginn 2005 sind es 50 %. Der steuerfreie Teil wird als fester Eurobetrag im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben (Rentenfreibetrag). Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen, hängt davon ab, ob Ihre Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen und Sonderausgaben den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) übersteigen.

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SimplePDF stellt ein Werkzeug zum Ausfüllen von PDF-Formularen bereit. Wir sind mit keiner Behörde oder keinem Formularherausgeber verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen zu prüfen. SimplePDF haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Folgen aus der Nutzung ausgefüllter Formulare.