Anlage R (Renten und andere Leistungen) online ausfüllen
Die Anlage R erfasst Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken, aus privaten Rentenversicherungen und aus der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2005 werden Renten nachgelagert besteuert: Der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich und liegt 2024 bei 83 % für Neurentner. Die Anlage R ist für alle Rentner relevant, deren Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
So füllen Sie Anlage R (Renten und andere Leistungen) aus
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eintragen
Übertragen Sie den Jahresbetrag der Bruttorente aus der Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil wird vom Finanzamt anhand des Jahres Ihres Rentenbeginns berechnet (2024: 83 % bei Neurentnern).
Renten aus berufsständischen Versorgungswerken angeben
Tragen Sie Renten von berufsständischen Versorgungswerken (Ärzteversorgung, Anwaltsversorgung etc.) ein. Diese werden wie gesetzliche Renten mit dem Besteuerungsanteil versteuert.
Private Renten und Betriebsrenten erfassen
Geben Sie private Leibrenten (Ertragsanteil abhängig vom Alter bei Rentenbeginn), Riester-Renten (voll steuerpflichtig) und Betriebsrenten (je nach Durchführungsweg unterschiedlich besteuert) an.
Werbungskosten und Freibeträge prüfen
Machen Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro geltend oder weisen Sie höhere Werbungskosten nach (z. B. Steuerberatungskosten, Rechtsberatung zu Rentenansprüchen). Prüfen Sie den persönlichen Rentenfreibetrag.
Anlage prüfen und mit der Steuererklärung einreichen
Vergleichen Sie Ihre Angaben mit den Rentenbezugsmitteilungen. Reichen Sie die Anlage R zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage R (Renten und andere Leistungen)
Wer braucht dieses Formular
Alle Personen, die Renten oder rentenähnliche Leistungen beziehen: gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten), Rürup-Rente, private Leibrenten und Betriebsrenten. Auch bei Rentenbezug aus dem Ausland.
Wo einreichen
Die Anlage R wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Die Rentenbezugsmitteilungen werden automatisch von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt übermittelt.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Besteuerungsanteil der Rente falsch ansetzen (hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab, nicht vom aktuellen Jahr)
- Rentennachzahlungen für mehrere Jahre nicht gesondert behandeln (Fünftelregelung möglich)
- Werbungskosten für Rentnerbezüge vergessen (Pauschbetrag: 102 Euro)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben
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