Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) online ausfüllen
Die Anlage S erfasst Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung. Sie wird von Freiberuflern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten, Ingenieuren, Journalisten, Künstlern und anderen in § 18 EStG genannten Berufen verwendet. Im Unterschied zur Anlage G (Gewerbe) unterliegen freiberufliche Einkünfte nicht der Gewerbesteuer.
So füllen Sie Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) aus
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit eintragen
Übertragen Sie den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn. Geben Sie die Art der freiberuflichen Tätigkeit an und ob Sie allein oder in einer Sozietät bzw. Partnerschaftsgesellschaft arbeiten.
Beteiligungen an Freiberufler-Gesellschaften angeben
Wenn Sie an einer Partnerschaftsgesellschaft, GbR oder PartG mbB beteiligt sind, tragen Sie Ihren Gewinnanteil aus dem Feststellungsbescheid ein. Sondervergütungen und Sonderbetriebsausgaben werden gesondert erfasst.
Veräußerungsgewinne erfassen (falls zutreffend)
Bei Verkauf oder Aufgabe der Praxis, Kanzlei oder des freiberuflichen Betriebs tragen Sie den Veräußerungsgewinn ein. Freibeträge nach § 18 Abs. 3 EStG und die Fünftelregelung können die Steuerlast mindern.
Anlage prüfen und elektronisch einreichen
Stellen Sie sicher, dass der Gewinn mit der Anlage EÜR übereinstimmt. Reichen Sie die Anlage S zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A, der Anlage EÜR und der Anlage Vorsorgeaufwand über ELSTER ein.
Über Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
Wer braucht dieses Formular
Alle Freiberufler und Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die sogenannten Katalogberufe (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und weitere).
Wo einreichen
Die Anlage S muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zusammen mit der Anlage EÜR (oder Bilanz) und der Anlage Vorsorgeaufwand.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nicht klären (Mischbetriebe können komplett gewerbesteuerpflichtig werden)
- Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aus der EÜR korrekt übertragen
- Sonderbetriebseinnahmen bei Beteiligung an einer Freiberufler-Partnerschaft vergessen
- Veräußerungsgewinne beim Verkauf der Praxis oder Kanzlei nicht angeben
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Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?
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