Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) online ausfüllen
Die Anlage S erfasst Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung. Sie wird von Freiberuflern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten, Ingenieuren, Journalisten, Künstlern und anderen in § 18 EStG genannten Berufen verwendet. Im Unterschied zur Anlage G (Gewerbe) unterliegen freiberufliche Einkünfte nicht der Gewerbesteuer.
So füllen Sie Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) aus
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit eintragen
Übertragen Sie den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn. Geben Sie die Art der freiberuflichen Tätigkeit an und ob Sie allein oder in einer Sozietät bzw. Partnerschaftsgesellschaft arbeiten.
Beteiligungen an Freiberufler-Gesellschaften angeben
Wenn Sie an einer Partnerschaftsgesellschaft, GbR oder PartG mbB beteiligt sind, tragen Sie Ihren Gewinnanteil aus dem Feststellungsbescheid ein. Sondervergütungen und Sonderbetriebsausgaben werden gesondert erfasst.
Veräußerungsgewinne erfassen (falls zutreffend)
Bei Verkauf oder Aufgabe der Praxis, Kanzlei oder des freiberuflichen Betriebs tragen Sie den Veräußerungsgewinn ein. Freibeträge nach § 18 Abs. 3 EStG und die Fünftelregelung können die Steuerlast mindern.
Anlage prüfen und elektronisch einreichen
Stellen Sie sicher, dass der Gewinn mit der Anlage EÜR übereinstimmt. Reichen Sie die Anlage S zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A, der Anlage EÜR und der Anlage Vorsorgeaufwand über ELSTER ein.
Über Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
Wer braucht dieses Formular
Alle Freiberufler und Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die sogenannten Katalogberufe (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und weitere).
Wo einreichen
Die Anlage S muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zusammen mit der Anlage EÜR (oder Bilanz) und der Anlage Vorsorgeaufwand.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nicht klären (Mischbetriebe können komplett gewerbesteuerpflichtig werden)
- Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aus der EÜR korrekt übertragen
- Sonderbetriebseinnahmen bei Beteiligung an einer Freiberufler-Partnerschaft vergessen
- Veräußerungsgewinne beim Verkauf der Praxis oder Kanzlei nicht angeben
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
Sind meine Daten sicher?
Ja, Sie bearbeiten Dokumente in Ihrem Browser. Im kostenlosen Ablauf verarbeitet SimplePDF keine Dokumentinhalte auf seinen Servern. In kostenpflichtigen Tarifen werden fertige Dateien entweder von SimplePDF oder in Ihrem eigenen Speicher gespeichert, je nach Ihren Einstellungen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.
Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?
Die Anlage S ist für Freiberufler (§ 18 EStG), die Anlage G für Gewerbetreibende (§ 15 EStG). Der wesentliche Unterschied: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht buchführungspflichtig, unabhängig von der Umsatzhöhe. Gewerbetreibende zahlen ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer. Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, bestimmt sich nach der Art der Tätigkeit, nicht nach der Rechtsform.
SimplePDF stellt ein Werkzeug zum Ausfüllen von PDF-Formularen bereit. Wir sind mit keiner Behörde oder keinem Formularherausgeber verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen zu prüfen. SimplePDF haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Folgen aus der Nutzung ausgefüllter Formulare.