Anlage SO (Sonstige Einkünfte) online ausfüllen
Die Anlage SO erfasst sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, die nicht in andere Anlagen gehören: private Veräußerungsgeschäfte (Kryptowährungen, Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist), Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners (Realsplitting), Abgeordnetenbezüge, wiederkehrende Bezüge und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen. Renten werden nicht hier, sondern in der Anlage R erfasst.
So füllen Sie Anlage SO (Sonstige Einkünfte) aus
Private Veräußerungsgeschäfte eintragen
Erfassen Sie Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen (Haltefrist unter 1 Jahr), Immobilien (Haltefrist unter 10 Jahren, nicht selbst genutzt) und anderen Wirtschaftsgütern. Die Freigrenze beträgt 1.000 Euro pro Jahr (ab 2024).
Unterhaltsleistungen als Einnahme angeben
Wenn Ihr geschiedener Ehepartner Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting nach § 22 Nr. 1a EStG), müssen Sie die empfangenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern. Der Höchstbetrag beträgt 13.805 Euro plus Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge.
Sonstige Einkünfte erfassen
Tragen Sie weitere sonstige Einkünfte ein: wiederkehrende Bezüge, Abgeordnetenbezüge, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (soweit nicht in Anlage R). Auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder Leistungen werden hier erfasst.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie alle Angaben anhand Ihrer Unterlagen und Transaktionshistorien. Reichen Sie die Anlage SO zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit: Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Kryptowährungen mit Haltefrist unter 1 Jahr, Immobilien innerhalb von 10 Jahren), empfangenen Unterhaltsleistungen (wenn der Ex-Partner den Sonderausgabenabzug beantragt), sonstigen wiederkehrenden Bezügen oder Einkünften aus Abgeordnetentätigkeit.
Wo einreichen
Die Anlage SO wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Kryptowährungs-Gewinne bei einer Haltefrist über einem Jahr angeben (diese sind steuerfrei)
- Die Freigrenze von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte mit einem Freibetrag verwechseln (bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn besteuert)
- Private Immobilienverkäufe innerhalb der 10-Jahres-Frist nicht angeben
- Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht eintragen (können mit Gewinnen verrechnet werden)
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
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Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Muss ich Kryptowährungs-Gewinne in der Anlage SO angeben?
Ja, wenn Sie Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen. Gewinne unter der Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024) sind steuerfrei. Überschreiten Sie die Freigrenze, wird der gesamte Gewinn besteuert. Bei einer Haltefrist über einem Jahr sind Gewinne vollständig steuerfrei, müssen aber in der Erklärung angegeben werden, wenn das Finanzamt Nachfragen stellt. Verluste können mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
SimplePDF stellt ein Werkzeug zum Ausfüllen von PDF-Formularen bereit. Wir sind mit keiner Behörde oder keinem Formularherausgeber verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen zu prüfen. SimplePDF haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Folgen aus der Nutzung ausgefüllter Formulare.