Anlage SO (Sonstige Einkünfte) online ausfüllen
Die Anlage SO erfasst sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, die nicht in andere Anlagen gehören: private Veräußerungsgeschäfte (Kryptowährungen, Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist), Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners (Realsplitting), Abgeordnetenbezüge, wiederkehrende Bezüge und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen. Renten werden nicht hier, sondern in der Anlage R erfasst.
So füllen Sie Anlage SO (Sonstige Einkünfte) aus
Private Veräußerungsgeschäfte eintragen
Erfassen Sie Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen (Haltefrist unter 1 Jahr), Immobilien (Haltefrist unter 10 Jahren, nicht selbst genutzt) und anderen Wirtschaftsgütern. Die Freigrenze beträgt 1.000 Euro pro Jahr (ab 2024).
Unterhaltsleistungen als Einnahme angeben
Wenn Ihr geschiedener Ehepartner Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting nach § 22 Nr. 1a EStG), müssen Sie die empfangenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern. Der Höchstbetrag beträgt 13.805 Euro plus Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge.
Sonstige Einkünfte erfassen
Tragen Sie weitere sonstige Einkünfte ein: wiederkehrende Bezüge, Abgeordnetenbezüge, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (soweit nicht in Anlage R). Auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder Leistungen werden hier erfasst.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie alle Angaben anhand Ihrer Unterlagen und Transaktionshistorien. Reichen Sie die Anlage SO zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit: Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Kryptowährungen mit Haltefrist unter 1 Jahr, Immobilien innerhalb von 10 Jahren), empfangenen Unterhaltsleistungen (wenn der Ex-Partner den Sonderausgabenabzug beantragt), sonstigen wiederkehrenden Bezügen oder Einkünften aus Abgeordnetentätigkeit.
Wo einreichen
Die Anlage SO wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Kryptowährungs-Gewinne bei einer Haltefrist über einem Jahr angeben (diese sind steuerfrei)
- Die Freigrenze von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte mit einem Freibetrag verwechseln (bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn besteuert)
- Private Immobilienverkäufe innerhalb der 10-Jahres-Frist nicht angeben
- Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht eintragen (können mit Gewinnen verrechnet werden)
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