Anlage Sonderausgaben online ausfüllen
Die Anlage Sonderausgaben erfasst Sonderausgaben, die nicht zu den Vorsorgeaufwendungen gehören: Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner (Realsplitting), Ausbildungskosten (Erstausbildung bis 6.000 Euro) und Schulgeld für Privatschulen. Diese Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen.
So füllen Sie Anlage Sonderausgaben aus
Kirchensteuer und Spenden eintragen
Geben Sie die gezahlte Kirchensteuer an (abzüglich eventueller Erstattungen für Vorjahre). Tragen Sie Spenden an gemeinnützige Organisationen ein. Spenden bis 300 Euro können mit dem vereinfachten Nachweis (Kontoauszug) abgesetzt werden, darüber benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung.
Unterhaltsleistungen eintragen (Realsplitting)
Wenn Sie Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner zahlen und den Sonderausgabenabzug beantragen möchten (max. 13.805 Euro + Krankenversicherungsbeiträge), tragen Sie die Beträge hier ein. Voraussetzung: Der Empfänger stimmt dem Realsplitting zu (Anlage U).
Ausbildungskosten und Schulgeld angeben
Erfassen Sie Kosten für die eigene Erstausbildung (max. 6.000 Euro) und Schulgeld für Privatschulen (30 % der Kosten, max. 5.000 Euro pro Kind). Kosten für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium gehören in die Anlage N als Werbungskosten.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie alle Angaben und stellen Sie sicher, dass Spendenbescheinigungen vorliegen. Reichen Sie die Anlage Sonderausgaben zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A über ELSTER ein.
Über Anlage Sonderausgaben
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit: Kirchensteuerzahlungen (über die Lohnsteuer hinaus), Spenden an gemeinnützige Organisationen, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner (Realsplitting), Kosten für die Erstausbildung oder Schulgeld für Privatschulen. Auch Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden hier erfasst.
Wo einreichen
Die Anlage Sonderausgaben wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Spendenbescheinigungen müssen aufbewahrt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Spenden ohne Zuwendungsbestätigung geltend machen (bei Beträgen über 300 Euro ist eine Bescheinigung nötig)
- Unterhalt an den Ex-Partner angeben, ohne dessen Zustimmung zum Realsplitting einzuholen
- Erstausbildungskosten und Zweitausbildungskosten verwechseln (Zweitausbildung: Anlage N als Werbungskosten)
- Kirchensteuererstattungen aus Vorjahren nicht als Einnahme gegenrechnen
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Wann gehören Kosten in die Anlage Sonderausgaben und wann in die Anlage Vorsorgeaufwand?
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