Anlage Unterhalt (Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen) online ausfüllen
Die Anlage Unterhalt dient der steuerlichen Geltendmachung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG). Der Höchstbetrag liegt bei 11.604 Euro (2024) und umfasst Unterhalt an Eltern, erwachsene Kinder, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder andere bedürftige Angehörige.
So füllen Sie Anlage Unterhalt (Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen) aus
Daten des Unterhaltszahlers und Empfängers eintragen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die des Unterhaltsempfängers ein: Name, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis, Steuernummer.
Unterhaltsleistungen und Einkommen des Empfängers angeben
Tragen Sie die im Kalenderjahr geleisteten Unterhaltszahlungen ein. Geben Sie das Einkommen und Vermögen des Empfängers an, da eigene Einkünfte über 624 Euro den Abzugsbetrag mindern.
Nachweise beifügen und einreichen
Fügen Sie Überweisungsbelege, Bankbelege oder Quittungen bei. Bei Unterhalt ins Ausland sind amtliche Bescheinigungen über die Bedürftigkeit erforderlich. Reichen Sie alles beim Finanzamt ein.
Über Anlage Unterhalt (Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige, die bedürftige Personen finanziell unterstützen: Unterhalt für Eltern oder Schwiegereltern, volljährige Kinder ohne Kindergeldanspruch, Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, oder andere bedürftige Angehörige. Nicht für geschiedene Ehegatten (dafür Anlage U).
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Nachweise über die Bedürftigkeit des Empfängers und die geleisteten Zahlungen sind beizufügen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Verwechslung mit Anlage U (geschiedene Ehegatten) oder Anlage Kind (minderjährige Kinder)
- Fehlende Nachweise über die Bedürftigkeit des Empfängers
- Nicht wissen, dass eigenes Einkommen des Empfängers den Höchstbetrag mindert
- Unterhaltszahlungen ins Ausland ohne die erforderlichen Nachweise der Bedürftigkeit
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