Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) online ausfüllen
Die Anlage V erfasst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen. Vermieter tragen hier Mieteinnahmen und Werbungskosten (Abschreibung, Zinsen, Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen) ein. Der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
So füllen Sie Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) aus
Mietobjekt und Einnahmen angeben
Tragen Sie die Adresse des Mietobjekts, die Größe und die Art der Nutzung (Wohnung, Gewerbe) ein. Erfassen Sie die Jahresmiete inklusive Nebenkosten-Vorauszahlungen sowie eventuelle Umlagen und Zuschüsse.
Abschreibung (AfA) berechnen
Berechnen Sie die jährliche Gebäudeabschreibung: Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück) multipliziert mit dem AfA-Satz (2 % für Gebäude ab 1925, 2,5 % für ältere Gebäude, 3 % für Neubauten ab 2023). Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar.
Finanzierungskosten und Zinsen eintragen
Geben Sie Darlehenszinsen, Disagio, Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren als Werbungskosten an. Tilgungsleistungen sind keine Werbungskosten. Schuldzinsen sind auch dann absetzbar, wenn die Immobilie noch nicht vermietet ist (vorab entstandene Werbungskosten).
Weitere Werbungskosten erfassen
Tragen Sie Instandhaltungskosten, Hausverwaltung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Fahrtkosten zum Mietobjekt, Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten ein. Größere Instandhaltungen über 4.000 Euro netto können auf 2-5 Jahre verteilt werden.
Anlage prüfen und einreichen
Prüfen Sie, ob alle Einnahmen und Ausgaben vollständig erfasst sind. Beachten Sie die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres für Nachzahlungen oder Erstattungen. Reichen Sie für jedes Mietobjekt eine eigene Anlage V über ELSTER ein.
Über Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Wer braucht dieses Formular
Alle Personen, die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien erzielen: Vermieter von Wohnungen und Häusern, Vermieter von Gewerbeimmobilien, Verpachter von Grundstücken. Für jedes Mietobjekt wird eine eigene Anlage V eingereicht.
Wo einreichen
Die Anlage V wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Bei mehreren Mietobjekten wird für jedes Objekt eine eigene Anlage V erstellt.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abschreibung (AfA) des Gebäudes vergessen oder falsch berechnen (2 % bei Neubauten ab 1925, 2,5 % bei Altbauten vor 1925)
- Finanzierungskosten (Darlehenszinsen, Bearbeitungsgebühren) nicht als Werbungskosten angeben
- Instandhaltungskosten und Modernisierungskosten nicht korrekt abgrenzen (sofort abziehbar vs. aktivierungspflichtig)
- Bei verbilligter Vermietung die 50 %-Grenze nicht beachten (unter 50 % der ortsüblichen Miete: anteiliger Werbungskostenabzug)
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