Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungsaufwendungen) online ausfüllen
Die Anlage Vorsorgeaufwand erfasst Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge (Riester, Rürup, gesetzliche Rentenversicherung), Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) ist vollständig absetzbar.
So füllen Sie Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungsaufwendungen) aus
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eintragen
Übertragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Arbeitnehmern stehen die Werte auf der Lohnsteuerbescheinigung. Beiträge zur Basisabsicherung sind in voller Höhe absetzbar.
Altersvorsorgebeiträge erfassen
Tragen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Renten ein. Diese sind 2024 vollständig als Sonderausgaben absetzbar (Höchstbetrag: 27.566 Euro bei Ledigen, 55.132 Euro bei Verheirateten).
Weitere Versicherungen angeben
Erfassen Sie sonstige Vorsorgeaufwendungen: private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbständige).
Daten mit Lohnsteuerbescheinigung abgleichen
Vergleichen Sie Ihre Eintragungen mit der Lohnsteuerbescheinigung und den Beitragsrechnungen Ihrer Versicherungen. Viele Daten werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt, die Angaben in der Anlage dienen der Kontrolle und Ergänzung.
Anlage prüfen und mit der Steuererklärung einreichen
Prüfen Sie alle Angaben auf Vollständigkeit und reichen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand zusammen mit dem Hauptvordruck ESt 1A und den weiteren Anlagen über ELSTER ein oder geben Sie sie in Papierform beim Finanzamt ab.
Über Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungsaufwendungen)
Wer braucht dieses Formular
Alle Steuerpflichtigen, die Versicherungsbeiträge über den Arbeitnehmeranteil hinaus zahlen oder zusätzliche Vorsorgeaufwendungen geltend machen möchten. Besonders relevant für Selbständige (die ihre Krankenversicherung vollständig selbst zahlen), Besserverdiener mit privater Krankenversicherung und Personen mit Riester- oder Rürup-Verträgen.
Wo einreichen
Die Anlage Vorsorgeaufwand wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung (ESt 1A) beim zuständigen Finanzamt eingereicht, in der Regel elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de). Die meisten Versicherungsdaten werden elektronisch vom Versicherer an das Finanzamt übermittelt.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Private Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vergessen einzutragen
- Bei privat Krankenversicherten die Basisabsicherung nicht korrekt von Zusatzleistungen trennen
- Altersvorsorgebeiträge (Riester, Rürup) nicht zusätzlich in der Anlage AV angeben
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (auf der Lohnsteuerbescheinigung) nicht übertragen
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