Anlage WA-ESt (Weitere Angaben zur Einkommensteuer) online ausfüllen
Die Anlage WA-ESt (Weitere Angaben zur Einkommensteuer) wird für ergänzende Angaben verwendet, die in den Standardanlagen keinen Platz finden. Sie betrifft insbesondere Steuerpflichtige mit Auslandsbezug, beschränkte Steuerpflicht, und Sonderfälle wie die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG.
So füllen Sie Anlage WA-ESt (Weitere Angaben zur Einkommensteuer) aus
Persönliche Daten und Steuernummer eintragen
Geben Sie Ihren Namen, Steuernummer und Ihr Wohnsitzland an. Bei beschränkter Steuerpflicht tragen Sie die ausländische Adresse ein.
Ergänzende Angaben machen
Füllen Sie die zutreffenden Abschnitte aus: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht, Angaben zum Wohnsitzstaat, Progressionsvorbehalt, oder sonstige ergänzende Informationen.
Mit Einkommensteuererklärung einreichen
Reichen Sie die Anlage WA-ESt zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung und ggf. der EU/EWR-Bescheinigung beim Finanzamt ein.
Über Anlage WA-ESt (Weitere Angaben zur Einkommensteuer)
Wer braucht dieses Formular
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland und Einkünften in Deutschland, Personen die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen möchten, sowie Steuerpflichtige mit besonderen Konstellationen die ergänzende Angaben erfordern.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen). Bei Auslandsbezug ist oft das Finanzamt Neubrandenburg (für Rentner im Ausland) oder das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Anlage vergessen, obwohl Auslandsbezug besteht
- Den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nicht rechtzeitig stellen
- Fehlende EU/EWR-Bescheinigung bei Ansässigkeit im Ausland
- Doppelte Angaben, die bereits in anderen Anlagen gemacht wurden
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Wann muss ich die Anlage WA-ESt ausfüllen?
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