BAföG Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) online ausfüllen
Das BAföG Formblatt 1 ist der Hauptantrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Es ist das zentrale Formular für Studierende und Schüler, die staatliche Unterstützung zur Finanzierung ihrer Ausbildung beantragen möchten. Der Antrag umfasst persönliche Daten, Angaben zur Ausbildung und zur finanziellen Situation.
So füllen Sie BAföG Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung) aus
Persönliche Daten ausfüllen
Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein: Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Bankverbindung für die Auszahlung.
Ausbildungsangaben machen
Geben Sie Ihre Ausbildungsstätte, den Studiengang oder die Schulform, das Fachsemester und die voraussichtliche Ausbildungsdauer an.
Einkommens- und Vermögensangaben
Geben Sie Ihr eigenes Einkommen (z. B. aus Nebenjobs) und Ihr Vermögen (Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge) vollständig und wahrheitsgemäß an. Der Freibetrag für eigenes Vermögen beträgt 15.000 Euro.
Weitere Formulare besorgen
Lassen Sie Formblatt 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) von Ihrer Hochschule oder Schule ausfüllen. Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner müssen Formblatt 3 (Einkommenserklärung) ausfüllen.
Antrag einreichen
Reichen Sie alle Formulare gesammelt beim zuständigen BAföG-Amt ein. Nutzen Sie alternativ BAföG Digital für die Online-Antragstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 bis 10 Wochen.
Über BAföG Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung)
Wer braucht dieses Formular
Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien sowie Schüler an weiterführenden Schulen (ab Klasse 10), die finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung benötigen. Voraussetzungen sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit (oder bestimmter Aufenthaltsstatus), eine Altersgrenze von grundsätzlich 45 Jahren bei Studienbeginn und eine förderungsfähige Ausbildungsstätte.
Wo einreichen
Der Antrag wird beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht. Für Studierende ist das in der Regel das Studierendenwerk am Hochschulort, für Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Der Antrag kann auch online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) gestellt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag zu spät stellen (BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt, frühestens ab dem Monat der Antragstellung)
- Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern) nicht gleichzeitig einreichen
- Einkommen oder Vermögen nicht vollständig angeben (kann zu Rückforderungen führen)
- Den Folgeantrag (Formblatt 9) nicht rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
Sind meine Daten sicher?
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Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten von 130 Euro. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
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