BAföG Formblatt 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) online ausfüllen
BAföG Formblatt 2 ist die Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Die Hochschule oder Schule bestätigt darauf die Immatrikulation, die Regelstudienzeit, das aktuelle Semester und ob der Studiengang förderungsfähig ist. Das Formblatt wird bei jedem Weiterförderungsantrag benötigt.
So füllen Sie BAföG Formblatt 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte) aus
Persönliche Daten eintragen
Füllen Sie den oberen Bereich des Formulars mit Ihren persönlichen Daten aus: Name, Förderungsnummer und Matrikelnummer.
Von der Ausbildungsstätte ausfüllen lassen
Bringen Sie das Formblatt zum Studierendensekretariat oder Schulsekretariat. Die Einrichtung bestätigt Ihre Immatrikulation, Regelstudienzeit und das aktuelle Fachsemester.
Beim BAföG-Amt einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte und gestempelte Formblatt zusammen mit Ihrem BAföG-Antrag beim zuständigen Amt ein.
Über BAföG Formblatt 2 (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
Wer braucht dieses Formular
Alle BAföG-Antragsteller: Das Formblatt 2 ist sowohl beim Erstantrag als auch bei jedem Weiterförderungsantrag erforderlich. Studierende und Schüler lassen es von ihrer Ausbildungsstätte (Hochschule, Schule) ausfüllen.
Wo einreichen
Das Formblatt wird von der Ausbildungsstätte ausgefüllt und dann beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht. Für Studierende ist das Studierendenwerk der Hochschule zuständig, für Schüler das kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Das Formblatt selbst ausfüllen statt von der Hochschule ausfüllen zu lassen
- Vergessen, dass bei jedem Weiterförderungsantrag ein neues Formblatt 2 nötig ist
- Die Bearbeitungszeit der Hochschule unterschätzen (rechtzeitig einreichen)
- Fehlende Unterschrift oder Stempel der Ausbildungsstätte
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Wer füllt Formblatt 2 aus?
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