BAföG Formblatt 3 (Einkommenserklärung) online ausfüllen
Das BAföG Formblatt 3 ist die Einkommenserklärung der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners des Antragstellers. Es ist ein Pflichtformular zum BAföG-Antrag und dient dazu, das Einkommen der Unterhaltspflichtigen festzustellen, auf dessen Grundlage die Höhe der BAföG-Förderung berechnet wird.
So füllen Sie BAföG Formblatt 3 (Einkommenserklärung) aus
Persönliche Daten angeben
Tragen Sie die persönlichen Daten der einkommenserklärenden Person ein: Name, Geburtsdatum, Adresse und Familienstand. Geben Sie die Beziehung zum Antragsteller an (Mutter, Vater, Ehepartner).
Einkommen des vorletzten Jahres eintragen
Maßgeblich ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Tragen Sie das Bruttoeinkommen aus allen Einkunftsarten ein: nichtselbständige Arbeit, selbständige Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträge.
Werbungskosten und Abzüge angeben
Geben Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen an. Fügen Sie den Steuerbescheid des entsprechenden Jahres als Nachweis bei.
Unterhaltspflichten angeben
Listen Sie alle Personen auf, denen gegenüber Unterhaltspflichten bestehen (Kinder, geschiedene Ehepartner). Diese Angaben beeinflussen die Freibeträge bei der BAföG-Berechnung.
Unterschreiben und einreichen
Das Formblatt muss von der einkommenserklärenden Person persönlich unterschrieben werden. Legen Sie den Steuerbescheid und gegebenenfalls Gehaltsnachweise bei und reichen Sie alles zusammen mit dem Hauptantrag ein.
Über BAföG Formblatt 3 (Einkommenserklärung)
Wer braucht dieses Formular
Die Eltern (Mutter und Vater jeweils ein eigenes Formblatt 3) und gegebenenfalls der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des BAföG-Antragstellers. Das Formular muss von der jeweiligen Person selbst ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei elternunabhängiger Förderung kann das Formblatt 3 entfallen.
Wo einreichen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt 3 wird zusammen mit dem Hauptantrag (Formblatt 1) beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht. Es kann zusammen mit den anderen Formularen über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) oder per Post eingereicht werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht für jeden Elternteil ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen
- Den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres nicht beilegen
- Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder Nebeneinkünfte nicht angeben
- Bei Einkommensänderungen keinen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) stellen
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
Sind meine Daten sicher?
Ja, Sie bearbeiten Dokumente in Ihrem Browser. Im kostenlosen Ablauf verarbeitet SimplePDF keine Dokumentinhalte auf seinen Servern. In kostenpflichtigen Tarifen werden fertige Dateien entweder von SimplePDF oder in Ihrem eigenen Speicher gespeichert, je nach Ihren Einstellungen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.
Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?
Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.
Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Was ist, wenn meine Eltern keine Auskunft geben wollen?
Wenn Ihre Eltern die Mitwirkung verweigern, können Sie beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) stellen. Das BAföG-Amt zahlt dann die Förderung aus und fordert den Betrag direkt von den unterhaltspflichtigen Eltern zurück. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um die Mitwirkung Ihrer Eltern bemüht haben.
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