BAföG Formblatt 4 (Kinder des Auszubildenden) online ausfüllen
BAföG Formblatt 4 erfasst Angaben zu Kindern des Auszubildenden, die bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt werden. Kinder erhöhen den Freibetrag und können zu einem Kinderbetreuungszuschlag führen. Das Formblatt ist nur erforderlich, wenn der Auszubildende eigene Kinder hat.
So füllen Sie BAföG Formblatt 4 (Kinder des Auszubildenden) aus
Persönliche Daten und Förderungsnummer eintragen
Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre BAföG-Förderungsnummer an. Diese finden Sie auf Ihrem Bescheid oder Erstantrag.
Angaben zu den Kindern machen
Tragen Sie für jedes Kind den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnort ein. Geben Sie an, ob das Kind in Ihrem Haushalt lebt und ob Sie Kindergeld erhalten.
Nachweise beifügen und einreichen
Fügen Sie Geburtsurkunden der Kinder und ggf. Nachweise über die Betreuungssituation bei. Reichen Sie das Formblatt zusammen mit Ihrem BAföG-Antrag ein.
Über BAföG Formblatt 4 (Kinder des Auszubildenden)
Wer braucht dieses Formular
BAföG-Empfänger mit eigenen Kindern unter 14 Jahren. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 160 Euro pro Kind und Monat. Auch studierende Eltern, deren Kinder bei ihnen im Haushalt leben, sollten dieses Formblatt einreichen, um höhere Freibeträge zu erhalten.
Wo einreichen
Beim zuständigen BAföG-Amt zusammen mit dem Hauptantrag (Formblatt 1). Für Studierende ist das Studierendenwerk der Hochschule zuständig, für Schüler das kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Das Formblatt nicht einreichen, obwohl eigene Kinder vorhanden sind (Geld verschenkt)
- Fehlende Geburtsurkunden der Kinder als Nachweis
- Änderungen (Geburt eines weiteren Kindes) nicht zeitnah melden
- Verwechslung mit dem Kindergeld-Antrag (BAföG-Zuschlag ist zusätzlich)
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