Antrag auf Endbeglaubigung online ausfüllen
Die Endbeglaubigung (auch Überbeglaubigung) bestätigt die Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr. Sie wird benötigt, wenn eine Apostille nicht ausreicht oder das Zielland nicht dem Haager Übereinkommen angehört.
So füllen Sie Antrag auf Endbeglaubigung aus
Vorbeglaubigung einholen
Die Urkunde zunächst von der ausstellenden oder übergeordneten Behörde vorbeglaubigen lassen.
Antrag ausfüllen
Angaben zur Urkunde, zum Verwendungszweck und zum Zielland eintragen.
Unterlagen einreichen
Den Antrag zusammen mit der vorbeglaubigten Urkunde und einem frankierten Rückumschlag beim BfAA einreichen.
Beglaubigte Urkunde erhalten
Die endbeglaubigte Urkunde wird per Post zurückgesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 bis 3 Wochen.
Über Antrag auf Endbeglaubigung
Wer braucht dieses Formular
Personen, die deutsche Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden, Zeugnisse) im Ausland verwenden möchten und eine Endbeglaubigung statt einer Apostille benötigen.
Wo einreichen
Beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel oder bei der zuständigen Landesbehörde.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Urkunde ist nicht im Original oder als beglaubigte Kopie beigefügt
- Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde fehlt
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