Antrag auf Beratungshilfe online ausfüllen
Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht. Beratungshilfe ermöglicht Personen mit geringem Einkommen eine kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Eigenbeteiligung beträgt maximal 15 EUR.
So füllen Sie Antrag auf Beratungshilfe aus
Rechtsproblem identifizieren
Klären Sie, in welchem Rechtsgebiet Sie Beratung benötigen: Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder Vertragsrecht.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag auf Beratungshilfe aus: persönliche Daten, Einkommensverhältnisse, Vermögen, Belastungen und kurze Beschreibung des Rechtsproblems.
Beim Amtsgericht einreichen
Reichen Sie den Antrag mit Einkommensnachweisen beim Amtsgericht ein. Der Rechtspfleger prüft und erteilt den Beratungshilfeschein, oft sofort.
Anwalt aufsuchen
Gehen Sie mit dem Beratungshilfeschein zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Die Eigenbeteiligung beträgt maximal 15 EUR. Der Anwalt berät Sie und vertritt Sie ggf. außergerichtlich.
Über Antrag auf Beratungshilfe
Wer braucht dieses Formular
Personen mit geringem Einkommen, die rechtliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung benötigen. Voraussetzungen: Einkommensverhältnisse entsprechen den PKH-Grenzen und keine andere zumutbare Möglichkeit der Beratung.
Wo einreichen
Beim Amtsgericht des Wohnorts. Der Antrag kann vor oder nach der Beratung gestellt werden. In Bremen und Hamburg gibt es stattdessen öffentliche Rechtsauskunftsstellen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Antrag nach Beratung vergessen: Der Beratungshilfeschein kann auch nachträglich beantragt werden, aber der Antrag muss zeitnah nach der Beratung gestellt werden.
- Beratungshilfe mit PKH verwechselt: Beratungshilfe gilt nur für außergerichtliche Beratung. Für gerichtliche Verfahren benötigen Sie Prozesskostenhilfe (PKH).
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Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
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