Betreuungsverfügung online ausfüllen
Die Betreuungsverfügung ist ein offizielles Formular des Bundesministeriums der Justiz, mit dem Sie festlegen, wer als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Anders als die Vorsorgevollmacht greift die Betreuungsverfügung erst, wenn das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt.
So füllen Sie Betreuungsverfügung aus
Persönliche Daten eintragen
Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift an.
Gewünschte Betreuungsperson benennen
Tragen Sie den Namen und die Kontaktdaten der Person ein, die als Ihr Betreuer bestellt werden soll. Sie können auch Personen benennen, die nicht als Betreuer bestellt werden sollen.
Wünsche zur Betreuung festlegen und unterschreiben
Legen Sie fest, wie die Betreuung ausgeübt werden soll: Wohnort, medizinische Behandlungen, Vermögensverwaltung. Unterschreiben Sie mit Ort und Datum. Eine Registrierung im Vorsorgeregister ist empfehlenswert.
Über Betreuungsverfügung
Wer braucht dieses Formular
Jede volljährige Person, die für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen möchte. Besonders wichtig für Personen, die keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder können, aber dennoch Einfluss auf die Auswahl des Betreuers nehmen wollen.
Wo einreichen
Die Betreuungsverfügung muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden, sollte aber an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert (online unter zvr-online.de). So kann das Betreuungsgericht die Verfügung im Bedarfsfall schnell finden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Verwechslung mit der Vorsorgevollmacht (Betreuungsverfügung erfordert immer eine gerichtliche Bestellung)
- Die benannte Person nicht vorab informieren oder deren Einverständnis nicht einholen
- Keine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (Gericht findet die Verfügung möglicherweise nicht)
- Das Dokument nicht regelmäßig aktualisieren (Lebensumstände ändern sich)
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