Bürgergeld Hauptantrag (SGB II) online ausfüllen
Der Bürgergeld-Hauptantrag ist das zentrale Formular zur Beantragung von Bürgergeld (ehemals Hartz IV / Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Personen und ihren Bedarfsgemeinschaften, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
So füllen Sie Bürgergeld Hauptantrag (SGB II) aus
Persönliche Daten der Bedarfsgemeinschaft angeben
Tragen Sie die persönlichen Daten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein: Name, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Bankverbindung. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Partner und minderjährige Kinder im Haushalt.
Einkommensverhältnisse offenlegen
Geben Sie sämtliches Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft an: Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt, Renten, Mieteinnahmen. Fügen Sie die Anlage EK (Einkommenserklärung) für jedes Mitglied mit Einkommen bei.
Vermögen und Ersparnisse angeben
Listen Sie das Vermögen aller Mitglieder auf: Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien, Lebensversicherungen. In der Karenzzeit (erstes Jahr) gilt ein Schonvermögen von 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro für jede weitere.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Tragen Sie die monatlichen Wohnkosten ein: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten. Fügen Sie den Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung bei. In der Karenzzeit (erstes Jahr) werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen.
Antrag einreichen und Termin wahrnehmen
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen beim Jobcenter ein. Sie erhalten einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen.
Über Bürgergeld Hauptantrag (SGB II)
Wer braucht dieses Formular
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Dies betrifft Arbeitslose, Aufstocker (Geringverdiener), Alleinerziehende mit geringem Einkommen und Personen in Bedarfsgemeinschaften. Auch EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht und Ausländer mit bestimmtem Aufenthaltsstatus können Bürgergeld beantragen.
Wo einreichen
Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter am Wohnort eingereicht. Die Abgabe kann persönlich, per Post oder in vielen Fällen online über jobcenter.digital erfolgen. Eine persönliche Vorsprache zur Beratung wird in der Regel im Rahmen der Antragstellung vereinbart.
Quelle und Aktualität
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht alle Anlagen (Einkommen, Vermögen, Kosten der Unterkunft) vollständig einreichen
- Einkommen oder Vermögen verschweigen (kann zu Rückforderungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen)
- Die Mitwirkungspflichten nicht kennen (Termine versäumen kann zu Leistungskürzungen führen)
- Den Antrag erst stellen, wenn das Geld bereits aufgebraucht ist (Bürgergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt)