Antrag auf Duldung (Aussetzung der Abschiebung) online ausfüllen
Antrag auf Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) bei der Ausländerbehörde. Eine Duldung wird erteilt, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht möglich ist.
So füllen Sie Antrag auf Duldung (Aussetzung der Abschiebung) aus
Duldungsgrund dokumentieren
Dokumentieren Sie den Grund, warum die Abschiebung nicht möglich ist: fehlende Reisedokumente, Krankheit (ärztliches Attest), humanitäre Gründe, laufendes Asylverfahren.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag aus: persönliche Daten, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Duldungsgrund und gewünschte Dauer.
Unterlagen beifügen
Reisepass (soweit vorhanden), ärztliche Atteste bei Krankheit, Nachweise über Abschiebungshindernisse, ggf. Schulbescheinigungen der Kinder.
Bei Ausländerbehörde einreichen
Die Duldung wird in der Regel für 1-6 Monate erteilt und kann verlängert werden. Nach 18 Monaten Duldung kann ggf. eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden (§ 25b AufenthG).
Über Antrag auf Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
Wer braucht dieses Formular
Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung aus rechtlichen Gründen (Abschiebungsverbot), tatsächlichen Gründen (fehlende Reisedokumente, Krankheit) oder dringenden humanitären oder persönlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Wo einreichen
Bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort. Die Duldung wird in der Regel befristet erteilt und muss regelmäßig verlängert werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Mitwirkungspflichten nicht erfüllt: Geduldete müssen an der Passbeschaffung und Identitätsklärung mitwirken. Fehlende Mitwirkung kann zu Arbeitsverbot und Leistungskürzungen führen.
- Beschäftigungserlaubnis nicht beantragt: Geduldete können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Diese muss gesondert bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
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