Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - Patientenerklärung online ausfüllen
Patientenerklärung zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC/PEB). In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der Gesundheitskarte (eGK). Dieses Formular dient als Patientenerklärung bei Behandlung im EU-Ausland.
So füllen Sie Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - Patientenerklärung aus
Gesundheitskarte prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Gesundheitskarte (eGK) auf der Rückseite die EHIC enthält. Alle seit 2004 ausgegebenen eGK-Karten haben die EHIC auf der Rückseite.
Ersatzbescheinigung beantragen
Falls Sie keine eGK haben oder diese abgelaufen ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) beantragen.
Im Ausland vorlegen
Legen Sie die EHIC oder PEB beim Arzt oder Krankenhaus im EU-Ausland vor. Sie werden zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische behandelt.
Patientenerklärung ausfüllen
Füllen Sie bei Bedarf die Patientenerklärung aus. Diese dokumentiert die Behandlung für die spätere Abrechnung zwischen den Krankenkassen.
Über Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - Patientenerklärung
Wer braucht dieses Formular
Gesetzlich Versicherte, die im EU/EWR-Ausland oder in der Schweiz medizinische Behandlung in Anspruch nehmen. Die EHIC berechtigt zur Behandlung zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische.
Wo einreichen
Das Formular wird beim behandelnden Arzt im Ausland vorgelegt. Die EHIC selbst (auf der Rückseite der eGK) muss nicht separat beantragt werden - sie ist automatisch auf der Gesundheitskarte.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- EHIC nicht mitgeführt: Nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte (eGK) auf Reisen ins EU-Ausland mit. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite. Ohne EHIC müssen Sie die Behandlungskosten vorstrecken.
- Private Behandlung nicht abgedeckt: Die EHIC gilt nur für öffentliche Gesundheitsversorgung. Private Ärzte und Kliniken akzeptieren die EHIC oft nicht.