Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB IX) online ausfüllen
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach SGB IX. Die Eingliederungshilfe unterstützt bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Assistenz, Wohnen, Arbeit und soziale Teilhabe.
So füllen Sie Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB IX) aus
Beratung aufsuchen
Nutzen Sie die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder lassen Sie sich beim Sozialamt beraten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag aus: Art der Behinderung, benötigte Unterstützung (Assistenz, Wohnen, Arbeit, Bildung, soziale Teilhabe), aktuelle Lebenssituation.
Nachweise beifügen
Ärztliche Bescheinigungen, Schwerbehindertenausweis, ggf. Gutachten. Bei seelischer Behinderung: fachärztliches Attest (Psychiater/Psychologe).
Gesamtplanverfahren durchlaufen
Der Träger führt eine Bedarfsermittlung durch und erstellt einen Gesamtplan. Ihre Wünsche und Ziele fließen ein. Der Plan wird regelmäßig überprüft.
Über Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB IX)
Wer braucht dieses Formular
Menschen mit wesentlicher körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung (oder drohender Behinderung), die Unterstützung für die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen.
Wo einreichen
Beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (je nach Bundesland: Sozialamt, Bezirk oder Landschaftsverband). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Bedarfsermittlung nicht abgewartet: Nach Antragstellung wird eine individuelle Bedarfsermittlung durchgeführt (Gesamtplanverfahren). Kooperieren Sie aktiv und bringen Sie eigene Wünsche ein.
- Vorrangige Leistungsträger nicht berücksichtigt: Krankenkasse, Pflegekasse und Rentenversicherung sind vorrangig. Die Eingliederungshilfe ist nachrangig und ergänzt andere Leistungen.
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Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?
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