Elterngeld (Antrag auf Elterngeld) online ausfüllen
Der Elterngeldantrag ist das Formular zur Beantragung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken, um sich der Kinderbetreuung zu widmen.
So füllen Sie Elterngeld (Antrag auf Elterngeld) aus
Persönliche Angaben eintragen
Füllen Sie die persönlichen Daten beider Elternteile aus: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID und Bankverbindung. Geben Sie auch die Daten des Kindes an (Geburtsurkunde erforderlich).
Elterngeldvariante wählen
Entscheiden Sie sich zwischen Basiselterngeld (65-67 % des Nettoeinkommens, bis zu 14 Monate), ElterngeldPlus (halber Betrag, doppelte Dauer) oder einer Kombination aus beiden. Legen Sie die Bezugsmonate für jeden Elternteil fest.
Einkommensnachweise beifügen
Legen Sie Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bei. Selbständige benötigen den letzten Steuerbescheid und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Einkommenszeitraum bestimmt die Höhe des Elterngeldes.
Erwerbstätigkeit während des Bezugs angeben
Geben Sie an, ob Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Beim Basiselterngeld sind maximal 32 Wochenstunden erlaubt, beim ElterngeldPlus gelten besondere Regelungen für den Partnerschaftsbonus.
Antrag unterschreiben und einreichen
Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben. Reichen Sie den Antrag mit allen Nachweisen (Geburtsurkunde, Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbescheinigung) bei der Elterngeldstelle ein.
Über Elterngeld (Antrag auf Elterngeld)
Wer braucht dieses Formular
Alle Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren und ihr Kind selbst betreuen. Der Anspruch besteht für Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Studierende und Auszubildende. Auch nicht erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.
Wo einreichen
Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes eingereicht. Je nach Bundesland ist dies das Versorgungsamt, die Kreisverwaltung oder das Jugendamt. In vielen Bundesländern ist die Online-Beantragung über ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de) möglich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag nicht innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes stellen (Elterngeld wird nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt)
- Die Partnermonate nicht rechtzeitig beantragen (Basiselterngeld: 12+2 Monate)
- Bei Teilzeitarbeit die zulässige Arbeitszeit überschreiten (maximal 32 Stunden pro Woche)
- Die Steuerklassenwahl vor der Geburt nicht optimieren (kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen)
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