Antrag auf Familiennachzug (Nationales Visum) online ausfüllen
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung. Ehepartner und minderjährige Kinder von in Deutschland lebenden Personen können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
So füllen Sie Antrag auf Familiennachzug (Nationales Visum) aus
Voraussetzungen prüfen
Prüfen Sie: gültige Ehe/Verwandtschaft, ausreichender Wohnraum in Deutschland, gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse A1 (für Ehepartner), gültiger Reisepass.
Termin bei Botschaft buchen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der deutschen Botschaft/Konsulat im Heimatland. Die Wartezeiten können je nach Standort mehrere Monate betragen.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Visumantrag für nationales Visum aus: persönliche Daten, Angaben zum Familienangehörigen in Deutschland, Zweck des Aufenthalts.
Persönlich vorstellen
Erscheinen Sie persönlich bei der Botschaft mit allen Unterlagen: Reisepass, Eheurkunde, Sprachzertifikat A1, Verpflichtungserklärung, Einkommensnachweise, Mietvertrag.
Über Antrag auf Familiennachzug (Nationales Visum)
Wer braucht dieses Formular
Ehepartner und minderjährige Kinder von in Deutschland lebenden Personen (deutsche Staatsangehörige oder Ausländer mit Aufenthaltstitel). Der Antrag wird im Heimatland bei der deutschen Botschaft/Konsulat gestellt.
Wo einreichen
Bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland des Antragstellers. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen: Ehepartner müssen in der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1) vor der Einreise nachweisen. Ausnahmen gelten bei Hochschulabschluss oder bestimmten Staatsangehörigkeiten.
- Lebensunterhaltssicherung fehlt: Der in Deutschland lebende Familienangehörige muss nachweisen, dass er den Lebensunterhalt der Familie ohne Sozialleistungen sichern kann.
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