Feststellungserklärung Grundsteuer (GW-1) online ausfüllen
Hauptvordruck GW-1 zur Feststellung des Grundsteuerwerts im Rahmen der Grundsteuerreform. Alle Grundstückseigentümer mussten eine Feststellungserklärung abgeben, in der die Grundstücksdaten für die Neubewertung nach dem Bundesmodell erfasst werden.
So füllen Sie Feststellungserklärung Grundsteuer (GW-1) aus
Grundstücksdaten sammeln
Sammeln Sie: Aktenzeichen (aus altem Grundsteuerbescheid), Flurstücksnummer, Gemarkung, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert (über BORIS-Portal abrufbar).
Erklärung ausfüllen
Füllen Sie den Hauptvordruck GW-1 und ggf. Anlagen aus: Angaben zum Eigentümer, Lage und Art des Grundstücks, Flächen, Baujahr des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche.
Über ELSTER einreichen
Reichen Sie die Erklärung bevorzugt über ELSTER ein. Bei technischen Schwierigkeiten kann ein Härtefallantrag für Papierabgabe gestellt werden.
Bescheid prüfen
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Prüfen Sie die Werte und legen Sie ggf. innerhalb eines Monats Einspruch ein.
Über Feststellungserklärung Grundsteuer (GW-1)
Wer braucht dieses Formular
Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Die Erklärungspflicht besteht unabhängig davon, ob sich das Grundstück im Privatbesitz oder Betriebsvermögen befindet.
Wo einreichen
Beim zuständigen Finanzamt, bevorzugt elektronisch über ELSTER. In Papierform nur in Ausnahmefällen (Härtefall). Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage des Grundstücks.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-03-01
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Aktenzeichen falsch: Das Aktenzeichen (Einheitswert-Aktenzeichen) findet sich auf dem alten Grundsteuerbescheid oder Einheitswertbescheid. Es wird für die Zuordnung der Erklärung benötigt.
- Grundstücksdaten ungenau: Flurstück, Gemarkung und Fläche müssen exakt dem Grundbuch bzw. der Flurkarte entsprechen. Informationen sind im Grundbuchamt oder über Online-Katasterportale abrufbar.
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Wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?
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