Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses online ausfüllen
Das Führungszeugnis (auch polizeiliches Führungszeugnis) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft über vorhandene oder nicht vorhandene Vorstrafen einer Person. Es wird häufig von Arbeitgebern, Vermietern oder Behörden verlangt. Das Bundesjustizamt unterscheidet zwischen dem Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N), dem erweiterten Führungszeugnis (Belegart NE, für Tätigkeiten mit Kindern/Jugendlichen) und dem behördlichen Führungszeugnis (Belegart O/OE).
So füllen Sie Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus
Belegart bestimmen
Klären Sie, welche Art Sie benötigen: Belegart N (privat, für Arbeitgeber oder Vermieter), Belegart NE (erweitert, für Tätigkeiten mit Minderjährigen), Belegart O (behördlich, direkt an die Behörde), Belegart OE (erweitert behördlich). Bei Unsicherheit fragen Sie den Anfordernden.
Persönliche Daten ausfüllen
Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (einschließlich Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Wohnanschrift ein. Diese Daten müssen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen.
Antrag einreichen und Gebühr zahlen
Stellen Sie den Antrag persönlich beim Bürgeramt vor (mit gültigem Ausweis) oder online über fuehrungszeugnis.bund.de (mit eID-Funktion). Die Gebühr von 13 Euro wird vor Ort oder online entrichtet. Ehrenamtlich Tätige können eine Gebührenbefreiung beantragen.
Führungszeugnis per Post erhalten
Das Führungszeugnis wird per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt (Dauer: ca. 1-2 Wochen). Bei der Belegart O geht es direkt an die anfordernde Behörde. Sie können Einsicht beim Bürgeramt nehmen, wenn es dort vorliegt.
Über Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Wer braucht dieses Formular
Jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis beantragen: Arbeitnehmer für eine Bewerbung, Ehrenamtliche für Tätigkeiten mit Kindern (erweitertes Führungszeugnis), Vermieter zur Bonitätsprüfung, Auswanderer für die Einwanderungsbehörde des Ziellandes, Selbständige für Konzessionen oder Genehmigungen. Der Antrag auf ein Führungszeugnis für den Eigengebrauch (Belegart N) ist der häufigste Fall.
Wo einreichen
Der Antrag wird persönlich beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) des Wohnortes gestellt oder online über das Online-Portal des Bundesjustizamts (fuehrungszeugnis.bund.de) mit dem elektronischen Personalausweis. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Bei Antragstellung aus dem Ausland: schriftlich beim Bundesjustizamt mit amtlich beglaubigter Unterschrift.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die falsche Belegart beantragen (N für privat, NE für erweitert, O für behördlich)
- Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass beim Bürgeramt erscheinen
- Die Online-Beantragung ohne aktivierten elektronischen Personalausweis versuchen
- Nicht wissen, dass das Führungszeugnis per Post zugestellt wird (Dauer: ca. 1-2 Wochen)
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
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Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
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Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Welche Einträge stehen im Führungszeugnis?
Im Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N) erscheinen nur Verurteilungen über 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe, sofern keine weiteren Einträge vorhanden sind. Kleinere Verurteilungen werden nicht aufgeführt. Einträge werden nach Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfristen (5-20 Jahre je nach Schwere) automatisch gelöscht. Das erweiterte Führungszeugnis (NE) enthält zusätzlich auch geringere Verurteilungen für bestimmte Sexualdelikte und Delikte gegen Minderjährige.
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