Generalvollmacht online ausfüllen
Die Generalvollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens umfassend zu vertreten. Sie geht über eine einfache Vollmacht hinaus und umfasst alle Bereiche: Vertretung bei Behörden, Vermögensverwaltung, Bankgeschäfte, Gesundheitsfragen, Wohnungsangelegenheiten und mehr.
So füllen Sie Generalvollmacht aus
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten angeben
Tragen Sie die vollständigen Daten beider Parteien ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisnummer. Optional benennen Sie einen Ersatzbevollmächtigten.
Vertretungsbereiche bestimmen
Wählen Sie die Bereiche der Vertretungsmacht: Behördenvertretung, Vermögensverwaltung, Bankgeschäfte, Gesundheit, Wohnung, Post und weitere. Bei einer Generalvollmacht werden typischerweise alle Bereiche umfasst.
Unterschreiben und beglaubigen lassen
Unterschreiben Sie eigenhändig mit Ort und Datum. Für höchste Rechtssicherheit empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung. Für Grundstücksgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Über Generalvollmacht
Wer braucht dieses Formular
Personen, die einer Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen möchten: ältere Menschen zur Absicherung, Unternehmer für geschäftliche Vertretung, Personen vor längerer Abwesenheit oder Krankheit. Wird oft mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert.
Wo einreichen
Die Generalvollmacht muss nicht bei einer Behörde eingereicht werden. Sie wird dem Bevollmächtigten ausgehändigt, der sie bei Bedarf vorlegt. Für Grundstücksgeschäfte ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Keine klare Abgrenzung, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll (transmortale Vollmacht)
- Generalvollmacht ohne Vorsorgevollmacht: Unwirksamkeit bei Geschäftsunfähigkeit möglich
- Fehlende notarielle Beglaubigung bei geplanten Immobiliengeschäften
- Keine Widerrufsmöglichkeit oder Ersatzbevollmächtigten vorgesehen
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