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Gewerbeabmeldung (GewA 3) online ausfüllen

Die Gewerbeabmeldung (GewA 3) ist das bundeseinheitliche Formular zur Abmeldung eines Gewerbebetriebs beim zuständigen Gewerbeamt. Jeder Gewerbetreibende ist gesetzlich verpflichtet, die vollständige Aufgabe seines Gewerbes oder einer Zweigniederlassung unverzüglich anzuzeigen. Das Formular ist das Gegenstück zur Gewerbeanmeldung (GewA 1).

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Gewerbeabmeldung (GewA 3) - simplepdf.com

So füllen Sie Gewerbeabmeldung (GewA 3) aus

1

Grund der Abmeldung angeben

Geben Sie an, ob es sich um die vollständige Aufgabe des Gewerbes, die Aufgabe einer Zweigniederlassung oder die Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Meldebezirk handelt.

2

Daten des Gewerbetreibenden eintragen

Tragen Sie die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift. Bei juristischen Personen geben Sie die Firma, Rechtsform und den gesetzlichen Vertreter an.

3

Betriebsdaten angeben

Geben Sie die Betriebsstättenadresse, die bisherige Tätigkeit und das Datum der Betriebsaufgabe an. Das Aufgabedatum ist steuerlich relevant und sollte mit dem tatsächlichen Ende der Tätigkeit übereinstimmen.

4

Angaben zum bisherigen Betrieb

Tragen Sie die Zahl der bisherigen Beschäftigten und die Betriebsart ein. Geben Sie an, ob eine Eintragung im Handelsregister vorlag und ob der Betrieb der Handwerksordnung unterlag.

5

Formular einreichen

Reichen Sie das unterschriebene Formular beim Gewerbeamt ein. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft über die Abmeldung. Denken Sie daran, auch Verträge, Versicherungen und laufende Verpflichtungen zu kündigen.

Über Gewerbeabmeldung (GewA 3)

Wer braucht dieses Formular

Jeder Gewerbetreibende, der seinen Gewerbebetrieb vollständig aufgibt, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle schließt oder seinen Betriebssitz in einen anderen Meldebezirk verlegt. Bei Personengesellschaften (GbR, OHG) muss jeder Gesellschafter einzeln abmelden. Bei juristischen Personen (GmbH, UG) meldet der gesetzliche Vertreter ab.

Wo einreichen

Das Formular wird beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) der Gemeinde eingereicht, in der der Betrieb seinen Sitz hat. In vielen Kommunen ist die Online-Abmeldung über das jeweilige Verwaltungsportal möglich. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Quelle und Aktualität

  • Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Die Abmeldung nicht unverzüglich nach Aufgabe des Gewerbes vornehmen (Bußgeld möglich)
  • Verwechslung mit Gewerbeummeldung (GewA 2): Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk ist eine Abmeldung am alten und eine Anmeldung am neuen Standort nötig
  • Das Datum der Betriebsaufgabe falsch angeben (steuerliche Konsequenzen)
  • Vergessen, parallel die steuerliche Abmeldung beim Finanzamt vorzunehmen

Häufig gestellte Fragen

Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?

Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.

Muss ich ein Konto erstellen?

Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.

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Ja, Sie bearbeiten Dokumente in Ihrem Browser. Im kostenlosen Ablauf verarbeitet SimplePDF keine Dokumentinhalte auf seinen Servern. In kostenpflichtigen Tarifen werden fertige Dateien entweder von SimplePDF oder in Ihrem eigenen Speicher gespeichert, je nach Ihren Einstellungen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.

Handelt es sich um Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung?

Nein. SimplePDF stellt Werkzeuge zum Ausfüllen von Formularen und allgemeine Informationen bereit, keine professionelle Beratung. Überprüfen Sie die Anforderungen anhand offizieller Anweisungen oder bei einer qualifizierten Fachperson.

Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?

Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.

Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich es nur vorübergehend ruhen lasse?

Nein, ein vorübergehendes Ruhen des Gewerbes erfordert keine Abmeldung. Das Gewerberecht kennt keinen offiziellen Ruhezustand. Sie sollten aber das Finanzamt informieren, dass vorübergehend keine Umsätze erzielt werden, um Steuervoranmeldungen auszusetzen. Beachten Sie, dass die IHK-Beitragspflicht auch bei ruhendem Gewerbe bestehen bleibt. Eine Abmeldung ist nur bei endgültiger Aufgabe der Tätigkeit erforderlich.

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