Gewerbeabmeldung (GewA 3) online ausfüllen
Die Gewerbeabmeldung (GewA 3) ist das bundeseinheitliche Formular zur Abmeldung eines Gewerbebetriebs beim zuständigen Gewerbeamt. Jeder Gewerbetreibende ist gesetzlich verpflichtet, die vollständige Aufgabe seines Gewerbes oder einer Zweigniederlassung unverzüglich anzuzeigen. Das Formular ist das Gegenstück zur Gewerbeanmeldung (GewA 1).
So füllen Sie Gewerbeabmeldung (GewA 3) aus
Grund der Abmeldung angeben
Geben Sie an, ob es sich um die vollständige Aufgabe des Gewerbes, die Aufgabe einer Zweigniederlassung oder die Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Meldebezirk handelt.
Daten des Gewerbetreibenden eintragen
Tragen Sie die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift. Bei juristischen Personen geben Sie die Firma, Rechtsform und den gesetzlichen Vertreter an.
Betriebsdaten angeben
Geben Sie die Betriebsstättenadresse, die bisherige Tätigkeit und das Datum der Betriebsaufgabe an. Das Aufgabedatum ist steuerlich relevant und sollte mit dem tatsächlichen Ende der Tätigkeit übereinstimmen.
Angaben zum bisherigen Betrieb
Tragen Sie die Zahl der bisherigen Beschäftigten und die Betriebsart ein. Geben Sie an, ob eine Eintragung im Handelsregister vorlag und ob der Betrieb der Handwerksordnung unterlag.
Formular einreichen
Reichen Sie das unterschriebene Formular beim Gewerbeamt ein. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft über die Abmeldung. Denken Sie daran, auch Verträge, Versicherungen und laufende Verpflichtungen zu kündigen.
Über Gewerbeabmeldung (GewA 3)
Wer braucht dieses Formular
Jeder Gewerbetreibende, der seinen Gewerbebetrieb vollständig aufgibt, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle schließt oder seinen Betriebssitz in einen anderen Meldebezirk verlegt. Bei Personengesellschaften (GbR, OHG) muss jeder Gesellschafter einzeln abmelden. Bei juristischen Personen (GmbH, UG) meldet der gesetzliche Vertreter ab.
Wo einreichen
Das Formular wird beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) der Gemeinde eingereicht, in der der Betrieb seinen Sitz hat. In vielen Kommunen ist die Online-Abmeldung über das jeweilige Verwaltungsportal möglich. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Quelle und Aktualität
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Abmeldung nicht unverzüglich nach Aufgabe des Gewerbes vornehmen (Bußgeld möglich)
- Verwechslung mit Gewerbeummeldung (GewA 2): Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk ist eine Abmeldung am alten und eine Anmeldung am neuen Standort nötig
- Das Datum der Betriebsaufgabe falsch angeben (steuerliche Konsequenzen)
- Vergessen, parallel die steuerliche Abmeldung beim Finanzamt vorzunehmen
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