Gewerbeanmeldung (GewA 1) online ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung (GewA 1) ist das bundeseinheitliche Formular zur Anmeldung eines Gewerbebetriebs beim zuständigen Gewerbeamt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss diese Anmeldung vornehmen. Das Formular ist die Grundlage für die steuerliche Erfassung und die Gewerbeanmeldung bei IHK oder HWK.
So füllen Sie Gewerbeanmeldung (GewA 1) aus
Art der Anmeldung wählen
Geben Sie an, ob es sich um eine Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, den Zuzug aus einem anderen Meldebezirk oder die Gründung einer Zweigniederlassung handelt.
Persönliche Daten des Gewerbetreibenden
Tragen Sie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform und Registernummer ein. Bei Personengesellschaften ist der gesetzliche Vertreter anzugeben.
Betriebsdaten angeben
Geben Sie die Betriebsstättenadresse, den Beginn der Tätigkeit und die genaue Tätigkeitsbeschreibung an. Beschreiben Sie die Tätigkeit so konkret wie möglich (z. B. "Einzelhandel mit Bekleidung" statt nur "Handel").
Angaben zur Betriebsart
Geben Sie an, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenbetrieb handelt, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden und ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt oder geplant ist.
Formular einreichen und Gewerbeschein erhalten
Reichen Sie das Formular beim Gewerbeamt ein und zahlen Sie die Anmeldegebühr. Sie erhalten einen Gewerbeschein als Bestätigung. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft.
Über Gewerbeanmeldung (GewA 1)
Wer braucht dieses Formular
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe neu gründet, übernimmt oder einen neuen Standort eröffnet. Dies betrifft Einzelunternehmer, GbR-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer und UG-Gründer. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten) benötigen keine Gewerbeanmeldung.
Wo einreichen
Das Formular wird beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) der Gemeinde eingereicht, in der der Betrieb seinen Sitz hat. In vielen Kommunen ist die Online-Anmeldung über das jeweilige Verwaltungsportal möglich. Die Gebühr beträgt je nach Gemeinde zwischen 10 und 65 Euro.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Tätigkeit nicht präzise genug beschreiben (kann später zu Problemen mit der IHK-Zuordnung führen)
- Eine freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe anmelden (unnötige Gewerbesteuer)
- Bei einer GbR vergessen, dass jeder Gesellschafter einzeln anmelden muss
- Die Anmeldung erst nach Aufnahme der Tätigkeit vornehmen (muss gleichzeitig oder vorab erfolgen)
Haben Sie Fragen?
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
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Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf?
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