Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) online ausfüllen
Die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) ist die jährliche Steuererklärung für alle Gewerbebetriebe. Sie erfasst den Gewerbeertrag, Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) und Kürzungen (z. B. Grundstücksanteile) zur Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren endgültige Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
So füllen Sie Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) aus
Gewerbeertrag ermitteln
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (aus der EÜR oder Bilanz). Dieser wird um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Finanzierungsanteile von Mieten, Zinsen, Leasingraten über 200.000 Euro Freibetrag) erhöht und um Kürzungen vermindert.
Hinzurechnungen eintragen
Erfassen Sie Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: Zinsen für Dauerschulden, Mieten und Pachten (anteilig), Leasingraten (anteilig) und Lizenzgebühren. Der Freibetrag für Finanzierungsanteile beträgt 200.000 Euro.
Kürzungen angeben
Tragen Sie Kürzungen nach § 9 GewStG ein: 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Personengesellschaften, Gewinne aus Auslandsbetriebsstätten.
Messbetrag und Gewerbesteuer berechnen
Der Messbetrag ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (nach Freibetrag von 24.500 Euro bei Personenunternehmen) multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Die Gewerbesteuer ist dann Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde (z. B. 410 % in Berlin, 490 % in München).
Elektronisch über ELSTER einreichen
Übermitteln Sie die Gewerbesteuererklärung zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das ELSTER-Portal. Beantragen Sie parallel die Anrechnung auf die Einkommensteuer in der Anlage G Ihrer Einkommensteuererklärung.
Über Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Wer braucht dieses Formular
Alle Gewerbetreibenden und gewerblich tätigen Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
Wo einreichen
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das Finanzamt übermittelt werden, das für den Betriebssitz zuständig ist. Die Abgabefrist entspricht der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuer-Messbetrag fest, die Gemeinde erhebt darauf die Gewerbesteuer.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht berücksichtigen (Zinsen, Mieten, Leasingraten werden anteilig hinzugerechnet)
- Den Freibetrag von 24.500 Euro für Personenunternehmen nicht abziehen
- Bei mehreren Betriebsstätten die Zerlegung des Messbetrags auf verschiedene Gemeinden vergessen
- Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) in der Anlage G nicht beantragen
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