Finanzen & Steuern

Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) online ausfüllen

Die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) ist die jährliche Steuererklärung für alle Gewerbebetriebe. Sie erfasst den Gewerbeertrag, Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) und Kürzungen (z. B. Grundstücksanteile) zur Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, deren endgültige Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.

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Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) - simplepdf.com

So füllen Sie Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) aus

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Gewerbeertrag ermitteln

Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (aus der EÜR oder Bilanz). Dieser wird um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Finanzierungsanteile von Mieten, Zinsen, Leasingraten über 200.000 Euro Freibetrag) erhöht und um Kürzungen vermindert.

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Hinzurechnungen eintragen

Erfassen Sie Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: Zinsen für Dauerschulden, Mieten und Pachten (anteilig), Leasingraten (anteilig) und Lizenzgebühren. Der Freibetrag für Finanzierungsanteile beträgt 200.000 Euro.

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Kürzungen angeben

Tragen Sie Kürzungen nach § 9 GewStG ein: 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Personengesellschaften, Gewinne aus Auslandsbetriebsstätten.

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Messbetrag und Gewerbesteuer berechnen

Der Messbetrag ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (nach Freibetrag von 24.500 Euro bei Personenunternehmen) multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Die Gewerbesteuer ist dann Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde (z. B. 410 % in Berlin, 490 % in München).

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Elektronisch über ELSTER einreichen

Übermitteln Sie die Gewerbesteuererklärung zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das ELSTER-Portal. Beantragen Sie parallel die Anrechnung auf die Einkommensteuer in der Anlage G Ihrer Einkommensteuererklärung.

Über Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Wer braucht dieses Formular

Alle Gewerbetreibenden und gewerblich tätigen Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.

Wo einreichen

Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch über das ELSTER-Portal (elster.de) an das Finanzamt übermittelt werden, das für den Betriebssitz zuständig ist. Die Abgabefrist entspricht der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuer-Messbetrag fest, die Gemeinde erhebt darauf die Gewerbesteuer.

Quelle und Aktualität

  • Geprüft am: 2026-02-28
  • Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht berücksichtigen (Zinsen, Mieten, Leasingraten werden anteilig hinzugerechnet)
  • Den Freibetrag von 24.500 Euro für Personenunternehmen nicht abziehen
  • Bei mehreren Betriebsstätten die Zerlegung des Messbetrags auf verschiedene Gemeinden vergessen
  • Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) in der Anlage G nicht beantragen

Häufig gestellte Fragen

Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?

Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.

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Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.

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Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Liegt Ihr Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Liegt er darüber, wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Zusätzlich wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 des Messbetrags), sodass die effektive Belastung bei niedrigen Hebesätzen nahe null liegt. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.

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