Gewerbeummeldung (GewA 2) online ausfüllen
Die Gewerbeummeldung (GewA 2) ist das bundeseinheitliche Formular zur Anzeige von Änderungen eines bestehenden Gewerbebetriebs beim Gewerbeamt. Jede wesentliche Änderung der Betriebsdaten muss dem Gewerbeamt unverzüglich angezeigt werden. Das Formular deckt Änderungen der Tätigkeit, des Betriebssitzes innerhalb desselben Meldebezirks und der Rechtsform ab.
So füllen Sie Gewerbeummeldung (GewA 2) aus
Art der Änderung angeben
Geben Sie an, welche Änderung vorgenommen wird: Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirks, Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit, Wechsel der Rechtsform oder sonstige Änderung.
Bisherige Betriebsdaten eintragen
Tragen Sie die bisherigen Daten ein: Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, bisherige Betriebsstättenadresse und bisherige Tätigkeit. Diese Angaben dienen dem Abgleich mit der bestehenden Gewerbeanmeldung.
Neue Betriebsdaten angeben
Geben Sie die geänderten Daten an: neue Betriebsstättenadresse bei Verlegung, neue Tätigkeitsbeschreibung bei Erweiterung oder Änderung, neue Rechtsform bei Umwandlung. Geben Sie das Datum der Änderung an.
Angaben zur Betriebsart aktualisieren
Aktualisieren Sie die Angaben zur Betriebsart: Zahl der Beschäftigten, Haupt- oder Nebenbetrieb, Handelsregistereintragung. Diese Daten werden vom Gewerbeamt an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Formular einreichen
Reichen Sie das unterschriebene Formular beim Gewerbeamt ein und zahlen Sie die Ummeldungsgebühr. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft über die Änderung.
Über Gewerbeummeldung (GewA 2)
Wer braucht dieses Formular
Jeder Gewerbetreibende, der wesentliche Änderungen an seinem Gewerbebetrieb vornimmt: Verlegung des Betriebssitzes innerhalb derselben Gemeinde, Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit, Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen wird GmbH) oder Wechsel des Betriebsinhabers bei Übernahme. Nicht erforderlich bei geringfügigen Änderungen wie neuer Telefonnummer.
Wo einreichen
Das Formular wird beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) der Gemeinde eingereicht, in der der Betrieb seinen Sitz hat. In vielen Kommunen ist die Online-Ummeldung über das Verwaltungsportal möglich. Die Gebühr beträgt je nach Gemeinde zwischen 10 und 30 Euro.
Quelle und Aktualität
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Ummeldung mit Abmeldung/Neuanmeldung verwechseln: Bei Standortwechsel in eine andere Gemeinde ist keine Ummeldung, sondern eine Abmeldung (GewA 3) und Neuanmeldung (GewA 1) nötig
- Die Ummeldung nicht unverzüglich nach der Änderung vornehmen
- Die neue Tätigkeit nicht präzise genug beschreiben
- Vergessen, die Änderung auch dem Finanzamt und der IHK/HWK mitzuteilen
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