Kindergeld KG 1 (Antrag auf Kindergeld) online ausfüllen
Der Kindergeldantrag (KG 1) ist das amtliche Formular zur Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse. Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien und wird monatlich pro Kind ausgezahlt. Es beträgt 250 Euro pro Kind und Monat (Stand 2025) und wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.
So füllen Sie Kindergeld KG 1 (Antrag auf Kindergeld) aus
Persönliche Daten eintragen
Füllen Sie Ihre persönlichen Daten als Antragsteller aus: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung für die monatliche Auszahlung.
Anlage Kind ausfüllen
Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, müssen Sie die Anlage Kind (KG 1 Anlage Kind) ausfüllen. Geben Sie Name, Geburtsdatum, Steuer-ID und Wohnanschrift des Kindes an.
Anspruchsvoraussetzungen bestätigen
Geben Sie an, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Kind stehen und ob das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Nachweise beifügen
Legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes bei. Für Kinder über 18 Jahre benötigen Sie eine Bescheinigung über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Bei ausländischen Antragstellern wird ein Aufenthaltstitel benötigt.
Antrag einreichen
Senden Sie den Antrag an die zuständige Familienkasse oder reichen Sie ihn online ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung monatlich.
Über Kindergeld KG 1 (Antrag auf Kindergeld)
Wer braucht dieses Formular
Alle Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern sowie Großeltern und andere Erziehungsberechtigte, die ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Der Antragsteller muss in Deutschland wohnen oder unbeschränkt steuerpflichtig sein. Für jedes Kind muss die Anlage Kind (KG 1 Anlage Kind) ausgefüllt werden.
Wo einreichen
Der Antrag wird bei der zuständigen Familienkasse eingereicht. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Angehörige des öffentlichen Dienstes wenden sich an die Familienkasse ihres Dienstherrn. Der Antrag kann online über den Kindergeld-Online-Service der Familienkasse gestellt werden.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Den Antrag nicht zeitnah nach der Geburt stellen (Kindergeld wird maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt)
- Die Anlage Kind (KG 1 Anlage Kind) für jedes Kind nicht beifügen
- Bei Kindern über 18 keine Ausbildungsbescheinigung nachreichen
- Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers nicht angeben
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