Konto- und Depotvollmacht online ausfüllen
Die Konto- und Depotvollmacht ist ein offizielles Formular des Bundesministeriums der Justiz. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, über Bankkonten und Depots zu verfügen: Überweisungen tätigen, Bargeld abheben, Daueraufträge einrichten und Wertpapiergeschäfte durchführen. Sie kann als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht verwendet werden.
So füllen Sie Konto- und Depotvollmacht aus
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten eintragen
Geben Sie die vollständigen Daten beider Parteien ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift. Tragen Sie die betroffenen Konten und Depots ein.
Umfang der Vollmacht festlegen
Bestimmen Sie, welche Verfügungen der Bevollmächtigte vornehmen darf: Überweisungen, Bargeldabhebungen, Daueraufträge, Wertpapiergeschäfte. Legen Sie fest, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll.
Unterschreiben und bei der Bank vorlegen
Unterschreiben Sie die Vollmacht. Legen Sie sie bei Ihrer Bank vor und lassen Sie den Bevollmächtigten dort legitimieren (Unterschriftsprobe, Ausweiskopie).
Über Konto- und Depotvollmacht
Wer braucht dieses Formular
Personen, die einer Vertrauensperson Zugriff auf ihre Bankkonten und Depots ermöglichen möchten: für den Vorsorgefall (Krankheit, Unfall), zur Unterstützung im Alter, oder für die Verwaltung gemeinsamer Finanzen. Besonders wichtig als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht.
Wo einreichen
Die Vollmacht wird bei der jeweiligen Bank oder dem Kreditinstitut vorgelegt. Viele Banken akzeptieren auch eigene Vollmachtsformulare. Es empfiehlt sich, die Vollmacht direkt bei der Bank zu erteilen, da einige Institute auf bankeigene Formulare bestehen.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht prüfen, ob die eigene Bank das Formular des BMJV akzeptiert (manche bestehen auf eigenen Formularen)
- Die Vollmacht nicht über den Tod hinaus wirksam erteilen (transmortale Vollmacht)
- Keine klare Regelung, ob der Bevollmächtigte auch Konten auflösen oder Kredite aufnehmen darf
- Den Bevollmächtigten nicht bei der Bank registrieren lassen (Legitimationsprüfung)
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