Mietschuldenfreiheitsbescheinigung online ausfüllen
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Bestätigung des aktuellen oder ehemaligen Vermieters, dass der Mieter seine Miete stets pünktlich und vollständig gezahlt hat. Sie ist ein wichtiges Dokument bei der Wohnungsbewerbung und zeigt dem neuen Vermieter die Zuverlässigkeit des Mieters.
So füllen Sie Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus
Mieterdaten eintragen
Geben Sie den Namen des Mieters, die Adresse der Mietwohnung und den Zeitraum des Mietverhältnisses ein.
Bestätigung der Mietschuldenfreiheit
Der Vermieter bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen und die Miete stets pünktlich gezahlt wurde. Ggf. werden Kautionszahlungen erwähnt.
Vom Vermieter unterschreiben lassen
Lassen Sie die Bescheinigung vom Vermieter mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Bewahren Sie eine Kopie auf und legen Sie das Original bei der Wohnungsbewerbung vor.
Über Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Wer braucht dieses Formular
Wohnungssuchende, die sich auf eine neue Mietwohnung bewerben. Viele Vermieter verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Teil der Bewerbungsunterlagen, neben Selbstauskunft, Einkommensnachweis und SCHUFA-Auskunft.
Wo einreichen
Die Bescheinigung wird vom aktuellen Vermieter ausgestellt und dem neuen Vermieter vorgelegt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ausstellung, die meisten Vermieter stellen sie jedoch auf Anfrage aus.
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-28
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Bescheinigung zu spät beim alten Vermieter anfordern (rechtzeitig vor der Wohnungssuche)
- Nicht wissen, dass kein gesetzlicher Anspruch besteht (höflich bitten, ggf. Kontoauszüge als Alternative)
- Eine Bescheinigung vorlegen, die nicht aktuell ist (sollte möglichst aktuell sein)
- Als Vermieter die Bescheinigung verweigern, obwohl keine Mietschulden bestehen
Haben Sie Fragen?
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
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Was tun, wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt?
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