Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob) online ausfüllen
Der Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte ist das Standardformular der Minijob-Zentrale zur Erfassung aller relevanten Daten eines Minijob-Beschäftigten. Er dient dem Arbeitgeber als Grundlage für die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und für die korrekte Abführung der Pauschalabgaben.
So füllen Sie Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob) aus
Persönliche Daten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer trägt Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID und Staatsangehörigkeit ein. Die Krankenversicherung und deren Art (gesetzlich, privat, familienversichert) muss angegeben werden.
Beschäftigungsart angeben
Geben Sie an, ob es sich um einen 520-Euro-Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Bei einem 520-Euro-Minijob ist die monatliche Verdienstgrenze relevant, bei kurzfristiger Beschäftigung die Zeitgrenze (70 Arbeitstage oder 3 Monate pro Kalenderjahr).
Weitere Beschäftigungen erfragen
Der Arbeitnehmer muss angeben, ob er weitere Beschäftigungen (auch Minijobs) ausübt oder Sozialleistungen bezieht. Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet und können zur Sozialversicherungspflicht führen.
Rentenversicherungspflicht klären
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber schriftlich befreien lassen. Besprechen Sie die Vor- und Nachteile und lassen Sie die Entscheidung des Arbeitnehmers auf dem Formular dokumentieren.
Unterschrift und Aufbewahrung
Der Arbeitnehmer unterschreibt den Fragebogen und bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Der Arbeitgeber bewahrt das Formular auf und nutzt die Daten für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.
Über Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Wer braucht dieses Formular
Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis beschäftigen (520-Euro-Minijob oder kurzfristige Beschäftigung). Der Fragebogen wird vom Arbeitnehmer ausgefüllt und vom Arbeitgeber für die Meldung an die Minijob-Zentrale verwendet. Auch Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, benötigen diesen Fragebogen.
Wo einreichen
Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt beim Arbeitgeber als Unterlage für die Lohnabrechnung und die Meldung an die Minijob-Zentrale. Die Anmeldung des Minijobbers erfolgt elektronisch über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über die Ausfüllhilfe der Minijob-Zentrale (sv.net).
Quelle und Aktualität
- Geprüft am: 2026-02-18
- Einreichungsfristen können sich verschieben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fristen in den offiziellen Anweisungen.
Häufige Fehler vermeiden
- Nicht prüfen, ob der Arbeitnehmer bereits einen anderen Minijob hat (Zusammenrechnung der Verdienste)
- Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht besprechen und dokumentieren
- Den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat (6.240 Euro pro Jahr) nicht beachten
Häufig gestellte Fragen
Ist dieses Formular kostenlos ausfüllbar?
Ja. Mit SimplePDF können Sie PDF-Formulare kostenlos in Ihrem Browser ausfüllen. Die meisten Nutzer können dies ohne ein Konto tun. Für Team- und Geschäftsfunktionen sehen Sie unsere Preispläne.
Muss ich ein Konto erstellen?
Nein. Sie können das Formular ausfüllen und herunterladen, ohne ein Konto zu erstellen oder sich anzumelden.
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Kann ich einen direkten Link zu diesem Formular teilen?
Ja! Sie können einen direkten Link zu jedem PDF erstellen, indem Sie dessen URL mit simplepdf.com/ voranstellen. Zum Beispiel: simplepdf.com/https://example.com/form.pdf. Jeder, der den Link öffnet, kann das Formular sofort im Browser ausfüllen. Sie können auch den Editor in Ihre eigene Website einbetten.
Was passiert, wenn die 520-Euro-Grenze überschritten wird?
Wird die Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat (6.240 Euro im Jahr) regelmäßig überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. durch Krankheitsvertretung) ist in bis zu zwei Monaten pro Jahr zulässig, sofern der Jahresverdienst 7.280 Euro nicht übersteigt.
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